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Leitfaden für rechtmäßiges Telefonmarketing

Telefonmarketing gilt trotz zunehmender Digitalisierung als essenzieller Bestandteil des Marketingplans vieler Unternehmen. Laut einer Pressemitteilung des Deutschen Dialogmarketing Verbands werden rechtliche Bestimmungen rund um das Telefonmarketing sowie das Verbraucher- und Wettbewerbsrecht kontinuierlich angepasst. Wer gegen die Regelungen verstößt, riskiert Abmahnungen und muss gegebenenfalls hohe Bußgelder und Schadensersatz zahlen.

Neufassung der Telekommunikationsgesetze
Mit den Neufassungen des Telekommunikationsgesetzes sowie des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes kommen wichtige Änderungen bezüglich des Telefonmarketings einher. “Der Einsatz des Telefons ist ein wichtiges und breit akzeptiertes Instrument in der Kommunikation mit Kunden. Wer Telefonmarketing betreibt, muss die juristischen Regelungen dieses Marketingkanals kennen und wissen, wie er rechtlich einwandfrei genutzt wird “, erklärt Patrick Tapp, Präsident des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV) in der Pressemitteilung.

Best Practice Guide des DDV
Laut DDV sind die juristischen Regelungen innerhalb des Telefonmarketings für Laien nur schwer durchschaubar. Aus diesem Grund bietet der DDV mit dem „Best Practice Guide – Rechtliche Grundlagen des Telefonmarketings” einen Leitfaden als praxisnahe Orientierungshilfe für Unternehmen an.

Der Leitfaden enthält alle relevanten Informationen zu den Themen

  • Outbound-Telefonmarketing (Einwilligung und Rufnummernanzeige),
  • Inbound-Telefonmarketing (Anrufkosten, Warteschleifen und Bandansagen),
  • Monitoring (Mitschneiden und Mithören von Telefongesprächen) sowie
  • Werbung und Marktforschung.

Interessierte Unternehmen können den Best Practice Guide kostenfrei auf der Webseite des DDV als PDF herunterladen.

Datenschutz insbesondere bei Monitoring zu beachten
Monitoring ist ein Instrument, das viele Unternehmen als Teil des Telefonmarketings benutzen, um neue Kunden zu gewinnen und die Kundenzufriedenheit zu steigern. Dabei werden Kundengespräche mitgeschnitten oder mitgehört. Die dadurch gewonnen Informationen werden für Mitarbeiterschulungen und Produktoptimierungen genutzt. Aus datenschutzrechtlicher Perspektive ist zu beachten, dass es sich bei dem Monitoring um Verarbeitung personenbezogener Daten der angerufenen Kundschaft und der Mitarbeitenden handelt. Eine Verarbeitung dieser Daten ist streng durch die DSGVO geregelt und darf nur mit ausdrücklicher Erlaubnis aller Beteiligten erfolgen.

 

 

 

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