Erklärung zur Barrierefreiheit

Allgemeine Beschreibung

Unser Internetauftritt richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Er bietet die Möglichkeit, Termine zu buchen und Dienstleistungen direkt online zu beauftragen. Diese Dienstleistungen umfassen betriebsärztliche Betreuung, Arbeits- und Brandschutz in Unternehmen sowie Datenschutz und IT-Sicherheit. Ein Angebot an Endverbraucher besteht nicht.

 

Informationen zum Anbieter

Protekto Gruppe GmbH
Fleethörn 7
24103 Kiel
Telefon: 040-360234-100
E-Mail: info@protekto.de

 

Rechtliche Grundlagen

Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG sowie der zugehörigen Verordnung zum BFSG.

 

Umsetzung der Barrierefreiheit

Da sich unsere Website ausschließlich an Geschäftskunden richtet und kein Angebot für Verbraucher besteht, fällt sie nicht unter die gesetzlichen Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Eine vollständige Umsetzung der BFSG-Anforderungen ist daher gesetzlich nicht erforderlich und würde in unserem Fall einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten – insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Nutzung durch betroffene Personengruppen.

Dennoch legen wir großen Wert auf eine nutzerfreundliche Gestaltung unserer digitalen Angebote. Wir setzen gezielt Maßnahmen ein, um die Bedienbarkeit zu erleichtern und möglichst vielen Menschen einen barrierearmen Zugang zu ermöglichen. Bei der Weiterentwicklung unserer Website achten wir auf klare Strukturen, einfache Navigation und verständliche Inhalte – auch ohne gesetzliche Verpflichtung.

 

Datenschutz bei barrierefreien Funktionen

Alle eingesetzten Funktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit wahren selbstverständlich die Privatsphäre unserer Nutzer.

 

Kontinuierliche Verbesserung

Unsere digitalen Angebote werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ziel ist es, eine hohe Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten.

 

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die gemeinsame Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wird im Land Schleswig-Holstein per Staatsvertrag an das Bundesland Sachsen-Anhalt übertragen.