Betriebsarzt
Ab dem ersten Beschäftigten Pflicht. Die Betreuungsformen sind neu geregelt.
Sie stellen Ihren ersten Mitarbeiter ein. Damit brauchen Sie einen Betriebsarzt, so steht es im Arbeitssicherheitsgesetz. Nicht ab zehn Beschäftigten, nicht ab zwanzig, sondern ab dem ersten.
Die Pflicht ist dabei der einfache Teil. Schwieriger ist die Frage, wie viel betriebsärztliche Betreuung Ihr Betrieb wirklich braucht. Darauf hat sich die Antwort gerade geändert, und für kleinere Betriebe zum Guten.
4.750 Betriebsstätten deutschlandweit betreut
Betriebsarzt, Arbeitsschutz und Datenschutz aus einem Vertrag
Telefon-Sprechstunde Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr
Wie viel Betreuung braucht Ihr Betrieb?
Es gibt zwei Wege, und bis 50 Beschäftigte dürfen Sie wählen. Die Regelbetreuung ist der Normalfall und gilt in zwei Ausprägungen: bis 20 Beschäftigte als anlassbezogene Betreuung mit Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, darüber als Grundbetreuung plus betriebsspezifische Betreuung. Daneben steht die alternative Betreuung, bei der Sie nach einer Qualifizierung Teile selbst übernehmen; wie sie im Einzelnen ausgestaltet ist, legt Ihre Berufsgenossenschaft fest. Ab 51 Beschäftigten bleibt nur die Regelbetreuung. Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt aber nicht an der Zahl allein, sondern an Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Die ist ohnehin Pflicht, und sie ist die Grundlage für alles Weitere: Einsatzzeiten, Vorsorgeanlässe, Unterweisungsthemen. Wer sie sauber hat, hat den Rest fast geschenkt.
Betriebsärztliche Betreuung
Fehlzeitenmanagement
Um Personalausfälle in Ihrem Unternehmen zu reduzieren, führen wir in Ihrem Unternehmen qualitative und quantitative Fehlzeitenanalysen durch und leiten daraus Maßnahmeempfehlungen ab, die Sie leicht umsetzen können.
Immunfitness
Damit die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen aufrechterhalten wird, unterstützen wir Sie und Ihre Beschäftigten mit einer Basis-Diagnostik innerhalb unseres „Immunfitness“-Programms.
SofortStimme Mensch
Bei akuten psychischen Problemen sind wir für Ihre Mitarbeitenden da und bieten Ihnen eine psychosoziale Ad-hoc-Beratung zu allen Fragen, die Ihre Beschäftigten belasten.
Telefon-Sprechstunde
In unserer Telefon-Sprechstunde sind wir montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch, per Videochat oder persönlich für Sie und Ihre Mitarbeitenden für alle Fragen zum betrieblichen Arbeitsschutz erreichbar.
Eignungs-untersuchungen
Wir führen spezifische Eignungsuntersuchungen Ihrer Mitarbeitenden durch und beraten Sie zu Neuerungen bei arbeitsmedizinischen Regeln und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung
Um das Wohlbefinden Ihres Teams nachhaltig zu fördern, unterstützen wir Sie bei der Analyse von psychischen Belastungen in Ihrem Unternehmen und leiten daraus Verbesserungspotenziale sowie Maßnahmen zur Eliminierung der Störfaktoren ab.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Um erneute Arbeitsunfähigkeit Ihrer Beschäftigten vorzubeugen, unterstützen wir Sie dabei, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erfolgreich zu etablieren.
Betriebliches Gesundheits-management
Mit einem betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) sichern Sie die Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten und sorgen als Arbeitgeber somit aktiv für das gesundheitliche Wohl.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Tätigkeiten an Bildschirmgeräten
Innerhalb der arbeitsmedizinischen Vorsorge „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ bieten wir Ihren Mitarbeitern einen Sehtest an und eine umfassende Beratung zu individuellen Beschwerden sowie zur ergonomischen Einrichtung des Arbeitsplatzes.
Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
Protekto führt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge „Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung“ eine Anamnese bei Ihren Beschäftigten durch und berät sie zur präventiven Reduzierung von Infektionsrisiken.
Lärm
Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge „Lärm“ führt Protekto bei Ihren Mitarbeitern einen allgemeinen Hörtest durch und berät über den geeigneten Gehörschutz und dessen Anwendung und Pflege.
Gefährdung der Haut
Protekto führt innerhalb der arbeitsmedizinischen Vorsorge „Gefährdung der Haut“ Untersuchungen der Hände, Unterarme und bei Bedarf des Gesichts durch und berät Ihre Mitarbeitenden zum Thema Hautschutz.
Belastung des Muskel- und Skelettsystems
Innerhalb der Vorsorge „Belastung des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen“ beurteilen wir den Allgemeinzustand Ihrer Mitarbeiter und beraten Sie zu gesundheitsfördernden Maßnahmen.
Eignungsuntersuchungen
Warum Vorsorge und Eignung nicht dasselbe sind
Eignungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge werden oft verwechselt, sind aber zwei verschiedene Dinge. Die Vorsorge dient der Gesundheit Ihrer Beschäftigten; als Arbeitgeber erfahren Sie daraus nichts außer der Bescheinigung, dass sie stattgefunden hat.
Die Eignungsbeurteilung beantwortet dagegen die Frage, ob jemand eine bestimmte Tätigkeit ausüben kann, etwa einen Gabelstapler führen. Nach § 3 Abs. 3 ArbMedVV gehört beides ausdrücklich nicht in denselben Termin. Wenn betriebliche Gründe es doch erfordern, muss der Arzt die unterschiedlichen Zwecke gegenüber den Beschäftigten offenlegen.
Arbeiten mit Absturzgefahr
Bei der Eignungsbeurteilung für Arbeiten mit Absturzgefahr führt Protekto einen Gleichgewichtstest, verschiedene Seh- und Hörtests sowie eine Blutuntersuchung durch. Sie beurteilt die gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit, anders als die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV.
Fahr-, Steuer- und Überwachungs
Bei der Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten führt Protekto verschiedene Seh- und Hörtests sowie Gesichtsfelduntersuchungen durch. Auch sie beurteilt die gesundheitliche Eignung und ist keine arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV.