Vorsorge-Termin
Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten beruflich bedingten Erkrankungen. In vielen Betrieben sind die Hände der Beschäftigten durch Feuchtigkeit, Schleifstaub, Lösungsmittel oder Kühlschmierstoffe belastet, ebenso durch das regelmäßige Tragen von Handschuhen. Auch scheuernde oder lösungsmittelhaltige Reinigungsmittel und häufiges Händewaschen strapazieren die Haut.
Wichtig ist es, erste Anzeichen wie raue Haut, Rötungen oder Juckreiz ernst zu nehmen. Durch geeignete Hautschutz- und Hautpflegemittel können viele Erkrankungen vermieden werden.
Feuchtarbeit liegt vor, wenn Beschäftigte längere Zeit Hautkontakt mit Wasser haben, flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen oder häufig die Hände waschen. Ab regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich müssen Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge Haut anbieten, in der Praxis meist G24 genannt. Ab vier Stunden sind Sie verpflichtet, sie zu veranlassen.
Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht laut § 3 Abs. 1 ArbSchG
Ihr Schutzschild für offizielle Kontrollen
Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden
Frühzeitige Erkennung von berufsbedingten Erkrankungen
Reduzierung von Krankenständen
Steigerung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber