Betriebsärztliche Betreuung
Was die Betreuung umfasst, wie oft sie stattfindet und was Sie davon erfahren.
Einmal im Jahr geht jemand durch Ihren Betrieb, schaut sich Arbeitsplätze an und stellt Fragen. Das ist die Betriebsbegehung, der sichtbarste Teil der betriebsärztlichen Betreuung. Der größere Teil ist unsichtbar.
Wie viel Betreuung Ihr Betrieb braucht, entscheidet dabei nicht der Anbieter. Es steht in der DGUV Vorschrift 2, und deren überarbeitete Fassung gibt kleineren Betrieben mehr Wahl als vorher.
Welche Betreuungsform gilt für welche Betriebsgröße?
bis 20
Beschäftigte
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogene Betreuung
alternative Betreuung nach Qualifizierung
21 bis 50
Beschäftigte
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
alternative Betreuung nach Qualifizierung
ab 51
Beschäftigte
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
keine Wahlmöglichkeit
Warum Ihr Betriebsarzt Ihnen widersprechen darf
Betriebsärzte sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei. Das steht in § 8 ASiG und ist keine Formsache: Sie sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden.
Kommt es über eine vorgeschlagene Maßnahme zu keiner Verständigung mit der Betriebsleitung, können sie den Vorschlag direkt der Geschäftsführung unterbreiten. Lehnt diese ab, muss sie das schriftlich begründen, und der Betriebsrat erhält eine Abschrift.
Genau diese Unabhängigkeit macht die Beratung für Sie wertvoll: Was Ihr Betriebsarzt empfiehlt, empfiehlt er fachlich und nicht gefällig.
Woraus sich die Einsatzzeiten ergeben
Die Regelbetreuung teilt sich in zwei Teile. Die Grundbetreuung hat feste Einsatzzeiten, die betriebsspezifische Betreuung kommt hinzu, wenn ein konkreter Anlass es erfordert. Wie viele Stunden auf die Grundbetreuung entfallen, ergibt sich aus der Betreuungsgruppe, und die wiederum aus der branchenbezogenen Liste der Wirtschaftszweige.
Diese WZ-Liste wurde 2024 überarbeitet, und dabei hat sich die Zuordnung vieler Branchen geändert. Für Ihren Betrieb kann das eine günstigere Einstufung und damit weniger Einsatzstunden bedeuten. Eine Neubewertung lohnt sich, wenn Ihr Betreuungsvertrag noch auf der alten Zuordnung beruht.
Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten
Betriebsspezifische Betreuung nur bei konkretem Anlass
Zuordnung über die Betreuungsgruppe nach WZ-Liste
WZ-Liste 2024 überarbeitet, Neubewertung lohnt sich
Was Sie als Arbeitgeber beisteuern
Die Betreuung ist keine Einbahnstraße. Nach § 2 ASiG unterstützen Sie den Betriebsarzt bei der Erfüllung seiner Aufgaben und stellen ihm dafür Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung, soweit sie erforderlich sind.
Sie unterrichten ihn außerdem über den Einsatz von befristet Beschäftigten und von Personen, die Ihnen zur Arbeitsleistung überlassen sind.
Und Sie ermöglichen ihm die nötige Fortbildung und tragen deren Kosten. Für die arbeitsmedizinische Vorsorge kommt nach § 3 ArbMedVV hinzu, dass Sie Auskunft über die Arbeitsplatzverhältnisse geben und die Begehung des Arbeitsplatzes ermöglichen.
Betriebsärztliche Betreuung
Fehlzeitenmanagement
Um Personalausfälle in Ihrem Unternehmen zu reduzieren, führen wir in Ihrem Unternehmen qualitative und quantitative Fehlzeitenanalysen durch und leiten daraus Maßnahmeempfehlungen ab, die Sie leicht umsetzen können.
Immunfitness
Damit die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen aufrechterhalten wird, unterstützen wir Sie und Ihre Beschäftigten mit einer Basis-Diagnostik innerhalb unseres „Immunfitness“-Programms.
Mitarbeiter-Care (EAP)
Bei akuten psychischen Problemen sind wir für Ihre Mitarbeitenden da und bieten Ihnen eine psychosoziale Ad-hoc-Beratung zu allen Fragen, die Ihre Beschäftigten belasten.
Telefon-Sprechstunde
In unserer Telefon-Sprechstunde sind wir montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch, per Videochat oder persönlich für Sie und Ihre Mitarbeitenden für alle Fragen zum betrieblichen Arbeitsschutz erreichbar.
Spezifische Eignungs-untersuchungen
Wir führen spezifische Eignungsuntersuchungen Ihrer Mitarbeitenden durch und beraten Sie zu Neuerungen bei arbeitsmedizinischen Regeln und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung
Um das Wohlbefinden Ihres Teams nachhaltig zu fördern, unterstützen wir Sie bei der Analyse von psychischen Belastungen in Ihrem Unternehmen und leiten daraus Verbesserungspotenziale sowie Maßnahmen zur Eliminierung der Störfaktoren ab.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Um erneute Arbeitsunfähigkeit Ihrer Beschäftigten vorzubeugen, unterstützen wir Sie dabei, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erfolgreich zu etablieren.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Mit einem betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) sichern Sie die Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten und sorgen als Arbeitgeber somit aktiv für das gesundheitliche Wohl.
Häufig gestellte Fragen
Betreuungsmöglichkeiten
Um die Gesundheit und Produktivität Ihrer Mitarbeiter zu fördern, haben wir unsere Leistungen an den verschiedenen Formen der betriebsärztlichen Betreuungsmodelle ausgerichtet. Diese sind auf die Bedürfnisse von Unternehmen jeder Größe zugeschnitten, von Kleinbetrieben bis hin zu großen Organisationen.
Alternative
Basis-Betreuung
Mit den Basis-Leistungen der Protekto können Unternehmen ganz einfach ihren Verpflichtungen zur betriebsärztlichen Betreuung nachkommen.
Leistungsumfang
- bis 20 Beschäftigte: anlassbezogene Regelbetreuung
- bis 50 Beschäftigte: alternativ das Unternehmermodell
- Kostensenkung durch gemeinsame Nutzung des Betriebsarztes mit anderen Unternehmen
- Individuelle und flexible Arbeitszeiterfassung des Betriebsarztes
- Unternehmens-Check-up mit Status-Protokoll und Handlungsempfehlungen im Ampel-System
- Bestellung eines Betriebsarztes inklusive Zertifikat
- Kostenlose und unbegrenzte Telefon-Sprechstunde
Weitere individuelle Leistungen sind bequem und ganz nach Bedarf zubuchbar.
Regelbetreuung im Einsatzzeitenmodell
Das Einsatzzeitenmodell ist für Unternehmen geeignet, die besonderen Wert auf eine intensive Vor-Ort-Betreuung legen.
Leistungsumfang
- mehr als 20 Beschäftigte
- Betriebsbegehungen
- Arbeitsmedizinische Beratungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen)
- Beratung bei der Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe
- Beratung bei der Arbeitsgestaltung hinsichtlich der Verhaltens- und Verhältnisprävention
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Berufliche Wiedereingliederung
- Mitarbeiterinformationen zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Arbeitsmedizinische Vorsorgen gemäß ArbMedVV
- Untersuchungen nach anderen Rechtsvorschriften, ArbZG (Arbeitszeitgesetz), StrlSchV (Strahlenschutzverordnung)
- Beratung, Begleitung und Unterstützung von Beschäftigten mit tätigkeitsrelevanten Leistungseinschränkungen
Welches Betreuungsmodell das passende für Sie ist, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.