Lächelnder Arzt, Symbolbild für betriebsärztliche Betreuung

Betriebs­ärztliche Betreuung

Was die Betreuung umfasst, wie oft sie stattfindet und was Sie davon erfahren.

Einmal im Jahr geht jemand durch Ihren Betrieb, schaut sich Arbeitsplätze an und stellt Fragen. Das ist die Betriebsbegehung, der sichtbarste Teil der betriebsärztlichen Betreuung. Der größere Teil ist unsichtbar.

Wie viel Betreuung Ihr Betrieb braucht, entscheidet dabei nicht der Anbieter. Es steht in der DGUV Vorschrift 2, und deren überarbeitete Fassung gibt kleineren Betrieben mehr Wahl als vorher.

Welche Betreuungsform gilt für welche Betriebsgröße?

Die Vorschrift kennt zwei Systeme nebeneinander. Die Regelbetreuung ist der Normalfall und für jede Betriebsgröße möglich. Daneben steht die alternative Betreuung, bei der Sie als Unternehmer nach einer Qualifizierung Teile selbst übernehmen; ihre genaue Ausgestaltung legt Ihre Berufsgenossenschaft fest. Welche Form Ihnen offensteht, hängt von der Beschäftigtenzahl ab. Für den Arbeitsschutzausschuss zählt übrigens eine eigene Schwelle: Ab mehr als zwanzig Beschäftigten ist er nach § 11 ASiG Pflicht, und dabei werden Teilzeitkräfte anteilig gezählt, mit 0,5 bis zu zwanzig Wochenstunden und mit 0,75 bis zu dreißig. 

bis 20

Beschäftigte

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogene Betreuung 

alternative Betreuung nach Qualifizierung 

21 bis 50

Beschäftigte

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung

alternative Betreuung nach Qualifizierung

ab 51

Beschäftigte

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung 

keine Wahlmöglichkeit 

 

Frau im Büro, Symbolbild für betriebsärztliche Betreuung

Warum Ihr Betriebsarzt Ihnen widersprechen darf

Betriebsärzte sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei. Das steht in § 8 ASiG und ist keine Formsache: Sie sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden.

Kommt es über eine vorgeschlagene Maßnahme zu keiner Verständigung mit der Betriebsleitung, können sie den Vorschlag direkt der Geschäftsführung unterbreiten. Lehnt diese ab, muss sie das schriftlich begründen, und der Betriebsrat erhält eine Abschrift.

Genau diese Unabhängigkeit macht die Beratung für Sie wertvoll: Was Ihr Betriebsarzt empfiehlt, empfiehlt er fachlich und nicht gefällig.

Woraus sich die Einsatzzeiten ergeben

Die Regelbetreuung teilt sich in zwei Teile. Die Grundbetreuung hat feste Einsatzzeiten, die betriebsspezifische Betreuung kommt hinzu, wenn ein konkreter Anlass es erfordert. Wie viele Stunden auf die Grundbetreuung entfallen, ergibt sich aus der Betreuungsgruppe, und die wiederum aus der branchenbezogenen Liste der Wirtschaftszweige.

Diese WZ-Liste wurde 2024 überarbeitet, und dabei hat sich die Zuordnung vieler Branchen geändert. Für Ihren Betrieb kann das eine günstigere Einstufung und damit weniger Einsatzstunden bedeuten. Eine Neubewertung lohnt sich, wenn Ihr Betreuungsvertrag noch auf der alten Zuordnung beruht.

Icon für die Zeit

Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten

Icon Herz mit Warnsymbol

Betriebsspezifische Betreuung nur bei konkretem Anlass

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Zuordnung über die Betreuungsgruppe nach WZ-Liste

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WZ-Liste 2024 überarbeitet, Neubewertung lohnt sich

Person im Arztkittel mit Richterhammer und Stethoskop, Symbolbild für betriebsärztliche Betreuung

Was Sie als Arbeitgeber beisteuern

Die Betreuung ist keine Einbahnstraße. Nach § 2 ASiG unterstützen Sie den Betriebsarzt bei der Erfüllung seiner Aufgaben und stellen ihm dafür Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung, soweit sie erforderlich sind.

Sie unterrichten ihn außerdem über den Einsatz von befristet Beschäftigten und von Personen, die Ihnen zur Arbeitsleistung überlassen sind.

Und Sie ermöglichen ihm die nötige Fortbildung und tragen deren Kosten. Für die arbeitsmedizinische Vorsorge kommt nach § 3 ArbMedVV hinzu, dass Sie Auskunft über die Arbeitsplatzverhältnisse geben und die Begehung des Arbeitsplatzes ermöglichen.

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Die wesentlichen Rechtsgrundlagen sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV Vorschrift 2 und die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Betriebsärztliche Betreuung

Fehlzeiten­management

Frau im Büro – Symbolbild für Fehlzeitenmanagement Frau im Büro – Symbolbild für Fehlzeitenmanagement


Um Personalausfälle in Ihrem Unternehmen zu reduzieren, führen wir in Ihrem Unternehmen qualitative und quantitative Fehlzeitenanalysen durch und leiten daraus Maßnahmeempfehlungen ab, die Sie leicht umsetzen können.

Immunfitness

Apfel und Bananen auf Schreibtisch, Symbolbild für Immunfitness-Programm Apfel und Bananen auf Schreibtisch, Symbolbild für Immunfitness-Programm


Damit die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen aufrechterhalten wird, unterstützen wir Sie und Ihre Beschäftigten mit einer Basis-Diagnostik innerhalb unseres „Immunfitness“-Programms.

Mitarbeiter-Care (EAP)

Ärztin legt Frau , Symbolbild für Mitarbeiter-Care Beratung Ärztin im weißen Kittel legt einer Frau in Bürokleidung im modernen Büro sanft die Hand auf den Rücken – Symbolbild für Mitarbeiter-Care Beratung


Bei akuten psychischen Problemen sind wir für Ihre Mitarbeitenden da und bieten Ihnen eine psychosoziale Ad-hoc-Beratung zu allen Fragen, die Ihre Beschäftigten belasten.

Telefon-Sprechstunde

Arzt mit Stethoskop telefoniert im Büro – Symbolbild für die Telefon-Sprechstunde mit dem Betriebsarzt Arzt mit Stethoskop telefoniert im Büro – Symbolbild für die Telefon-Sprechstunde mit dem Betriebsarzt


In unserer Telefon-Sprechstunde sind wir montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch, per Videochat oder persönlich für Sie und Ihre Mitarbeitenden für alle Fragen zum betrieblichen Arbeitsschutz erreichbar.

Spezifische Eignungs-untersuchungen

Arzt sitzt hinter Laptop im Gespräch mit Frau – Symbolbild für spezifische Eignungsuntersuchungen im Betrieb Arzt sitzt hinter Laptop im Gespräch mit Frau – Symbolbild für spezifische Eignungsuntersuchungen im Betrieb


Wir führen spezifische Eignungsuntersuchungen Ihrer Mitarbeitenden durch und beraten Sie zu Neuerungen bei arbeitsmedizinischen Regeln und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Gefährdungs­beurteilung psychische Belastung

Person macht Notizen in Beratungssitzung, andere hört zu – Symbolbild für Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Person macht Notizen in Beratungssitzung, andere hört zu – Symbolbild für Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen


Um das Wohlbefinden Ihres Teams nachhaltig zu fördern, unterstützen wir Sie bei der Analyse von psychischen Belastungen in Ihrem Unternehmen und leiten daraus Verbesserungspotenziale sowie Maßnahmen zur Eliminierung der Störfaktoren ab.

Betriebliches Eingliederungs­management (BEM)

Geschäftsmann hält bunte Papierfiguren, die sich an den Händen halten – Symbolbild für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Geschäftsmann hält bunte Papierfiguren, die sich an den Händen halten – Symbolbild für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)


Um erneute Arbeitsunfähigkeit Ihrer Beschäftigten vorzubeugen, unterstützen wir Sie dabei, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erfolgreich zu etablieren.

Betriebliches Gesundheits­management (BGM)

Mitarbeitende in Bürokleidung dehnen gemeinsam den Nacken – Symbolbild für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Mitarbeitende in Bürokleidung dehnen gemeinsam den Nacken – Symbolbild für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)


Mit einem betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) sichern Sie die Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten und sorgen als Arbeitgeber somit aktiv für das gesundheitliche Wohl.



Häufig gestellte Fragen

Betreuungsmöglichkeiten

Um die Gesundheit und Produktivität Ihrer Mitarbeiter zu fördern, haben wir unsere Leistungen an den verschiedenen Formen der betriebsärztlichen Betreuungsmodelle ausgerichtet. Diese sind auf die Bedürfnisse von Unternehmen jeder Größe zugeschnitten, von Kleinbetrieben bis hin zu großen Organisationen.

Alternative
Basis-Betreuung

Mit den Basis-Leistungen der Protekto können Unternehmen ganz einfach ihren Verpflichtungen zur betriebsärztlichen Betreuung nachkommen.

Leistungsumfang

  • bis 20 Beschäftigte: anlassbezogene Regelbetreuung
  • bis 50 Beschäftigte: alternativ das Unternehmermodell
  • Kostensenkung durch gemeinsame Nutzung des Betriebsarztes mit anderen Unternehmen
  • Individuelle und flexible Arbeitszeiterfassung des Betriebsarztes
  • Unternehmens-Check-up mit Status-Protokoll und Handlungsempfehlungen im Ampel-System
  • Bestellung eines Betriebsarztes inklusive Zertifikat
  • Kostenlose und unbegrenzte Telefon-Sprechstunde

Weitere individuelle Leistungen sind bequem und ganz nach Bedarf zubuchbar.

Regelbetreuung im Einsatzzeitenmodell

Das Einsatzzeitenmodell ist für Unternehmen geeignet, die besonderen Wert auf eine intensive Vor-Ort-Betreuung legen.

Leistungsumfang

  • mehr als 20 Beschäftigte
  • Betriebsbegehungen
  • Arbeitsmedizinische Beratungen
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen)
  • Beratung bei der Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe
  • Beratung bei der Arbeitsgestaltung hinsichtlich der Verhaltens- und Verhältnisprävention
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Berufliche Wiedereingliederung
  • Mitarbeiterinformationen zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgen gemäß ArbMedVV
  • Untersuchungen nach anderen Rechtsvorschriften, ArbZG (Arbeitszeitgesetz), StrlSchV (Strahlenschutzverordnung)
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung von Beschäftigten mit tätigkeitsrelevanten Leistungseinschränkungen

 

Welches Betreuungsmodell das passende für Sie ist, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.