pic-gefahrstoffmanagement

Arbeits­sicherheit

Gefahrstoff­management

Das Gefahrstoffverzeichnis (ehemals Gefahrstoffkataster), muss nach Gefahrstoffverordnung grundsätzlich erstellt werden, um einen Überblick über alle im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe zu erhalten.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses, indem wir Gefahrstoffe bezeichnen, nach Gefahren einstufen und Substitutionsprüfungen durchführen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz betreffen bereits Zwei-Personen-Betriebe.

Im Gefahrstoffverzeichnis müssen nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung mindestens folgende Angaben enthalten sein:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes
  • Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
  • Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen
  • Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können

Warum ist ein Gefahrstoffverzeichnis wichtig?

icon-hand-paragraph-blue

Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht laut ArbSchG

icon-bill-shield-blue

Ihr Schutzschild für offizielle Kontrollen

icon-happy-blue

Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern

icon-hand-shield-blue

Vorbeugung langfristiger Schäden

icon-diagram-unhappy-blue

Reduzierung von Krankenständen

icon-diagram-star-blue

Steigerung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber

Ablauf der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses

  1. Erfassung aller Gefahrstoffe

    arbeitsschutz-arbeitssicherheit-beurteilung
  2. Beschaffung der Sicherheits­datenblätter

    arbeitsschutz-brandschutz-ordnung
  3. Bewertung der Gefahrstoffe

    pic-gefahrstoffmanagement
  4. Ableitung von Arbeits­anweisungen

    arbeitsschutz-uebersicht

Haben Sie konkrete Fragen zur betrieblichen Prävention in Ihrem Unternehmen?

Dann buchen Sie sich nachfolgend Ihr individuelles Erstgespräch mit unseren Experten.