Erfassung aller Gefahrstoffe

Das Gefahrstoffverzeichnis (ehemals Gefahrstoffkataster), muss nach Gefahrstoffverordnung grundsätzlich erstellt werden, um einen Überblick über alle im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe zu erhalten.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses, indem wir Gefahrstoffe bezeichnen, nach Gefahren einstufen und Substitutionsprüfungen durchführen.
Die Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz betreffen bereits Zwei-Personen-Betriebe.
Im Gefahrstoffverzeichnis müssen nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung mindestens folgende Angaben enthalten sein:
Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht laut ArbSchG
Ihr Schutzschild für offizielle Kontrollen
Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern
Vorbeugung langfristiger Schäden
Reduzierung von Krankenständen
Steigerung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber