Arbeitssicherheit
Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA)
In Ihrem Auftrag übernehmen wir die inhaltliche Gestaltung der Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen). Ebenso kümmern wir uns darum, dass Besprechungen und Beratungen mit der Geschäftsleitung möglichst effizient ablaufen – inkl. Vorbereitung, Abstimmung und Nachbereitung.
Die Beratungen können deutschlandweit persönlich vor Ort oder per Videokonferenz stattfinden. Mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) können dann auch individuelle Fragen besprochen und beantwortet werden.
Gesetzliche Grundlagen
Die Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz betreffen bereits Zwei-Personen-Betriebe.
Wie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten sind, ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt.
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat seine gesetzliche Grundlage im deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1). Gemäß § 11 des Arbeitsschutzgesetzes sind Betriebe ab 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, einen solchen Ausschuss zu bilden.
Ablauf einer ASA-Sitzung
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Wirksamkeitskontrolle der letzen Maßnahmen
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Beratung zu neuen Tagesordnungspunkten
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Entwicklung neuer Maßnahmen