Vorsorge-Termin
Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, in der Praxis meist G42 genannt, betrifft alle Beschäftigten mit Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen. Ob die G42 Untersuchung als Pflichtvorsorge oder als Angebotsvorsorge gilt, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
Infektionen sind eine Bedrohung für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten und können sowohl durch Viren als auch durch Bakterien und andere Erreger verursacht werden. In vielen Arbeitsumgebungen sind Mitarbeiter verschiedenen biologischen Gefahren ausgesetzt, die zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen können.
Daher ist es unerlässlich, geeignete Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken zu ergreifen und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Je nach Infektionsrisiko ist die Vorsorge „Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung“ eine Pflichtvorsorge.
Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht laut § 3 Abs. 1 ArbSchG
Ihr Schutzschild für offizielle Kontrollen
Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern
Frühzeitige Erkennung von berufsbedingten Erkrankungen
Reduzierung von Krankenständen
Steigerung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber