Elektrosicherheit
Anlagenprüfung
Die Prüfung elektrischer Anlagen ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Die Rechtsgrundlagen zu den wiederkehrenden Prüfungen nach DIN VDE 0105-100 an elektrischen Anlagen sind sehr vielfältig. Sie ist genau wie die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Geräten regelmäßig durchzuführen.
Wenn es zu einem Unfall oder Brand kommt, können die Folgen dramatisch sein – sowohl für die Menschen als auch für das Unternehmen. Wenn die Prüfung der elektrischen Anlagen nicht regelmäßig durchgeführt wurde, lehnen die Versicherer regelmäßig die Versicherungsleistung ab oder stellen Regress-Forderungen an das Unternehmen.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen zur Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen sind sehr vielfältig. Grundsätzlich wird zwischen den Zielen „vorbeugender Brandschutz“ und „Personenschutz“ unterschieden. Deshalb stammen die Gesetze und Verordnungen aus verschiedenen Quellen. Die wichtigsten sind:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Berufsgenossenschaftliche Verordnungen (DGUV Verordnungen 3 + 4)
- EN 50678 (früher VDE 0701) – Prüfungen nach einer Reparatur
- EN 50699 (früher VDE 0702) – Prüfungen anlässlich einer Wiederholungsprüfung.
- DIN EN 62353 (VDE 0751-1) - Medizinische elektrische Geräte
- Klauseln der allgemeinen Feuer- und Sachversicherungsbedingungen u.v.m.
Ablauf einer Anlagenprüfung
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Überprüfung auf äußere Mängel
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Durchführung von Messungen
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Dokumentation und Kennzeichnung