Aufsetzung des Auftragsverarbeitungsvertrags
Mit der Einführung der DSGVO hat sich insbesondere die Rechtsposition aller Beteiligten geändert. Praktisch alle Unternehmen beauftragen andere Dienstleister mit Vorgängen, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten beinhalten. Wichtige Beispiele sind Cloud-Dienste, Softwareanbieter oder das Hosting und die Betreuung von Webseiten. Werden diese Daten dabei im Auftrag und streng nach Weisung des ersten Unternehmens verarbeitet, liegt eine Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor.
Die Auftragsverarbeitung unterscheidet sich von anderen Formen der Datenverarbeitung durch mehrere Unternehmen insbesondere durch die strenge Weisungsgebundenheit, der der Auftragsverarbeiter gegenüber dem verantwortlichen Unternehmen unterliegt. Deshalb werden bei der Auftragsverarbeitung Zweck und Mittel der Verarbeitung sowie die Haftung in einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) festgelegt.
Ihre Verträge zur Auftragsverarbeitung verwalten Sie im Datenschutz-Dokumentenmanagement (DDM) von Protekto gemeinsam mit Ihrem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. So landet jeder neue Dienstleister mit Vertrag und Verarbeitung im selben System.
Seit dem 25. Mai 2018 mussten die Vorgaben des neuen europäischen Datenschutzrechts, der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), umgesetzt sein. Von der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind alle Unternehmen, Organisationen, Vereine und Verwaltungen betroffen, die personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen