Arbeitssicherheit
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Durch gezielte Arbeitsschutz-Maßnahmen können Sie Ihr Unternehmen langfristig schützen. Als Unternehmer sollte Ihnen die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten am Herzen liegen. Plötzlich eintretende Notfälle und unvorhergesehene Unfälle können Unternehmen erheblich schaden. Sie können langfristige Arbeitsausfälle zur Folge haben und die Reputation des Unternehmens nachhaltig beeinflussen. Deshalb sollte das Thema Arbeitsschutz ernstgenommen werden.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sollte keine einmalige Aktion sein, sondern Bestandteil des kontinuierlichen Arbeitsschutzes. Die Erstellung dieser Beurteilungen kann zeitaufwändig sein.
Gesetzliche Grundlagen
Die Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz betreffen bereits Zwei-Personen-Betriebe.
Wie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten sind, ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Nach § 5 ArbSchG müssen die Gefährdungen am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber ermittelt und beurteilt werden. Auf Basis dieser Gefährdungsbeurteilung werden gezielt Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt. Diese Verpflichtung ist unabhängig von der Beschäftigtenanzahl.
Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung wichtig?
Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht laut ArbSchG
Ihr Schutzschild für offizielle Kontrollen
Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern
Vorbeugung langfristiger Schäden
Reduzierung von Krankenständen
Steigerung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber
Ablauf der Gefährdungbeurteilung (GBU)
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Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen
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Festlegen und Durchführung der Maßnahmen
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Überprüfen der Wirksamkeit und Fortschreibung