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Arbeits­sicherheit

Unterstützung bei der Gefährdungs­beurteilung (GBU)

Durch gezielte Arbeitsschutz-Maßnahmen können Sie Ihr Unternehmen langfristig schützen. Als Unternehmer sollte Ihnen die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten am Herzen liegen. Plötzlich eintretende Notfälle und unvorhergesehene Unfälle können Unternehmen erheblich schaden. Sie können langfristige Arbeitsausfälle zur Folge haben und die Reputation des Unternehmens nachhaltig beeinflussen. Deshalb sollte das Thema Arbeitsschutz ernstgenommen werden.

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sollte keine einmalige Aktion sein, sondern Bestandteil des kontinuierlichen Arbeitsschutzes. Die Erstellung dieser Beurteilungen kann zeitaufwändig sein.

Gesetzliche Grundlagen

Die Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz betreffen bereits Zwei-Personen-Betriebe.

Wie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten sind, ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Nach § 5 ArbSchG müssen die Gefährdungen am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber ermittelt und beurteilt werden. Auf Basis dieser Gefährdungsbeurteilung werden gezielt Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt. Diese Verpflichtung ist unabhängig von der Beschäftigtenanzahl.

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung wichtig?

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Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht laut ArbSchG

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Ihr Schutzschild für offizielle Kontrollen

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Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern

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Vorbeugung langfristiger Schäden

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Reduzierung von Krankenständen

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Steigerung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber

Ablauf der Gefährdungbeurteilung (GBU)

  1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten

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  2. Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen

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  3. Festlegen und Durchführung der Maßnahmen

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  4. Überprüfen der Wirksamkeit und Fortschreibung

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