Vorsorge-Termin

Während Ihrer Arbeit übernehmen Sie Aufgaben, bei denen Absturzgefahr besteht und bei denen Sie nicht durchgehend mit persönlicher Schutzausrüstung oder durch technische Sicherungsmaßnahmen wie Geländer oder Wände vor einem Absturz geschützt werden können. Die Absturzhöhe ist hierbei nicht ausschlaggebend. Denn die Vorsorge gilt auch für Arbeitsplätze mit Verkehrswegen am und über dem Wasser sowie anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann.
Durch wiederkehrende Kontrollen und Beratungen können gesundheitliche Beschwerden frühzeitig erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen oder Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Optional:
Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht laut § 3 Abs. 1 ArbSchG
Ihr Schutzschild für offizielle Kontrollen
Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern
Frühzeitige Erkennung von berufsbedingten Erkrankungen
Reduzierung von Krankenständen
Steigerung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber