Frau im Arztkittel hält Richterhammer – Symbolbild für Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Hinweisgeber- schutzgesetz (HinSchG)

Zum Schutz Ihrer Beschäftigten, der Betroffenen und Ihres Unternehmens

icon-info-circle-blue

Seit dem 02. Juni 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz: Alle mittelständischen Unternehmen, Organisationen, öffentliche Verwaltungen und Konzerne müssen ein Hinweisgebersystem einführen, um frühzeitig auf mögliche Missstände aufmerksam zu werden und schnell darauf reagieren zu können.

Das HinSchG ermöglicht den Betroffenen, sich sicher und anonym zu melden, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen.

Für wen ist die Einführung eines Meldesystems Pflicht?

  • bis 49 Mitarbeiter: Besteht keine Einführungspflicht, aber empfehlenswert
  • 50-250 Mitarbeiter: Besteht die Einführungspflicht ab dem 02.07.23
  • ab 250 Mitarbeiter: Besteht die Einführungspflicht ab dem 17.12.23

Was bringen Ihnen die Meldesystem-Module?

Icon Hand mit Paragraph – HinSchG unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Icon Dokument mit Schutzschild – HinSchG trägt zur Vermeidung von Bußgeldern und Rechtsfolgen bei

Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und Bußgeldern

Icon High-Five – Hinweisgeberschutzgesetz stärkt Vertrauen zwischen Unternehmen und Kunden

Vertrauensbildung gegenüber Kunden

Icon Lupe mit Ausrufezeichen – HinSchG erleichtert die Entdeckung von Verstößen und Sicherheitslücken

Identifikation von Sicherheitslücken

Icon Schild mit Cyber-Symbol – HinSchG hilft, Risiken und Cyberangriffe frühzeitig zu verhindern

Prävention vor Cyberangriffen

Icon Schild mit Krone – Hinweisgeberschutzgesetz schützt Reputation und Unternehmensglaubwürdigkeit

Schutz der Reputation

Finger auf Kalenderdatum – Symbolbild für digitales Online-Portal im Hinweisgeberschutzgesetz

Modul 1

Online-Portal

Mit dem Online-Portal implementieren Sie eine digitale Online-Meldestelle. Dies ist das Basis-Modul, um alle relevanten Meldungen datenschutzkonform zu sammeln, die Termine nachzuhalten und jederzeit auskunftsfähig zu sein.

Das Online-Portal ist für alle Beteiligten praktisch anwendbar.

Für Hinweisgeber Für Unternehmen Für Verantwortliche
Niedrigschwelliger, intuitiver Meldekanal  Nimmt Hinweise rechtskonform auf und speichert sie anonym  Dashboard mit Bearbeitungsstand aller Berichte – Ihr Überblick
Online direkt nutzbar  Intuitive Verwaltung, anpassbar an Ihre Prozesse  Rechtssicheres Fristenmanagement inklusive To-Do-Listen
Einfach und anonym einen Hinweis auf eine Regelverletzung oder Gesetzesverstoß geben Unbegrenzte Anzahl an Nutzern und mehrere Admin-Zugänge  Individuelles Fall-Management mit Berichten
Jederzeit Informationen über den aktuellen Status bekommen  In mehreren Sprachen verfügbar  DSGVO-konforme Dokumentationsfunktion

 

Modul 2

Alternative Meldekanäle (Option)

Das HinSchG sieht verschiedene Meldekanäle für Unternehmen und Organisationen vor. Neben der digitalen Meldung (Online-Portal) können Sie zusätzlich die Möglichkeit der telefonischen, postalischen oder persönlichen Meldung extern über uns nutzen.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich fällt
  • Laufender und fristgerechter Kontakt mit der hinweisgebenden Person
  • Prüfung der Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung
  • Nachfragen bei der hinweisgebenden Person, falls dies zur Klärung erforderlich ist
  • Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen
  • Weiterleitung an juristische Prüfung (eines Volljuristen)
Gefaltete Hände im Gespräch – Symbolbild für telefonische, postalische oder persönliche Meldungen

Modul 2

Alternative Meldekanäle (Option)

Das HinSchG sieht verschiedene Meldekanäle für Unternehmen und Organisationen vor. Neben der digitalen Meldung (Online-Portal) können Sie zusätzlich die Möglichkeit der telefonischen, postalischen oder persönlichen Meldung extern über uns nutzen.

Die Leistungen:

  • Prüfung, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich fällt
  • Laufender und fristgerechter Kontakt mit der hinweisgebenden Person
  • Prüfung der Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung
  • Nachfragen bei der hinweisgebenden Person, falls dies zur Klärung erforderlich ist
  • Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen
  • Weiterleitung an juristische Prüfung (eines Volljuristen)
Hand mit Richterhammer – Symbolbild für rechtliche Fallprüfung durch Volljuristen im Rahmen des HinSchG

Modul 3

Rechtliche Prüfung durch Volljuristen (Option)

Neben dem Online-Portal und der Bereitstellung alternativer Meldekanäle (telefonisch, postalisch, persönlich) bieten wir Ihnen zusätzlich die komplette abschließende Fallbearbeitung durch Volljuristen.

Unsere Leistungen:

  • Das Rechtsanwalts-Team prüft und beurteilt jeden gemeldeten Fall
  • Dadurch komplette Fallbearbeitung durch Volljuristen
  • Ausführliche Analyse und rechtliche Würdigung des gemeldeten Falls
  • Empfehlung von dezidierten Maßnahmen
  • Ggf. Empfehlung von grundsätzlichen Konsequenzen zur Reputationsverbesserung
  • Vollständige abschließende Bearbeitung - kein eigener Aufwand notwendig

Betriebsgröße

98,00 €

anstatt 125,- €

20,00 €

 

30,00 € inkl. 3 Fälle / Jahr

anstatt 120,- €

148,00 €

anstatt 265,- €

148,00 €

anstatt 200,- €

40,00 €

 

60,00 € inkl. 6 Fälle / Jahr

anstatt 120,- €

248,00 €

anstatt 360,- €