Festlegung von Tätigkeiten/Arbeits- und Organisiationsbereichen
Der erste Schritt der GBU ist die Festlegung der zu untersuchenden Tätigkeiten Ihres Unternehmens, damit Sie die Arbeitsbedingungen richtig beurteilen können.
Psychische Gesundheit ist für die Qualität von Arbeit unverzichtbar. Denn Stress wirkt sich langfristig negativ auf Motivation, Leistungsfähigkeit und Betriebsklima aus. Auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Unternehmen, die Belastungen durch eine ergänzende „psychische Gefährdungsbeurteilung“ zu ermitteln und daraus Maßnahmen abzuleiten (§5 ArbSchG, Ziffer 6). Damit identifizieren Sie die organisatorischen Schwachstellen und Belastungsquellen in Ihrem Unternehmen.
Um erfolgreich Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz umsetzen zu können, ist eine gründliche Analyse zur Identifizierung von Herausforderungen und Schwachstellen unerlässlich. Diese ermöglicht es, den aktuellen Stand des Unternehmens in Bezug auf die psychische Gesundheit zu ermitteln und gezielte Schritte zur Verbesserung zu unternehmen.
Der Erfolg hängt stark von der Einbindung der Beschäftigten bzw. deren Bereitschaft zur Offenheit ab. Eine offene und kontinuierliche Kommunikation mit den Betroffenen ist von großer Bedeutung, um Probleme im Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz erfolgreich zu bewältigen. Ebenso wichtig ist es, die Ergebnisse der Analyse zeitnah und vollständig mitzuteilen, um das Vertrauen der Mitarbeiter zu stärken und eine positive Arbeitsumgebung zu fördern.
Der erste Schritt der GBU ist die Festlegung der zu untersuchenden Tätigkeiten Ihres Unternehmens, damit Sie die Arbeitsbedingungen richtig beurteilen können.
Im zweiten Schritt werden die psychischen Belastungen in Ihrem Unternehmen mithilfe von individuellen Methoden konkret ermittelt.
Nach der Ermittlung der Belastungen geht es um die Beurteilung der Ergebnisse mit individuellen Methoden und Instrumenten.
Aus der Beurteilung der Belastungen im Unternehmen können sich notwendige Maßnahmen zur Reduzierung der psychischen Störungen ergeben.
Im fünften Schritt der GBU werden die Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft.
Das Arbeitsschutzgesetz fordert, dass Gefährdungsbeurteilungen aktualisiert werden, wenn sich die Arbeitsumgebung ändert. Nur aktuelle Daten sind sinnvolle Ergebnisse.
Im letzten Schritt der GBU geht es um eine nachvollziehbare Dokumentation der Durchführung. Dabei werden Ergebnisse, Maßnahmen sowie Wirksamkeit dokumentiert.
Psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördern
Arbeitsplätze optimieren und gesund gestalten
Beschäftigte einbeziehen und ihre Bindung ans Unternehmen erhöhen
Gesundheit und Wohlbefinden bei der Arbeit langfristig verbessern
Bewusstsein für psychische Gesundheit stärken
Erhöhung der Arbeitszufriedenheit
Beratung
Wir beraten Sie individuell und kompetent in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch mit praxisorientierten und unternehmensspezifischen Lösungen.
Service
In unserem Rundum-Service entwickeln wir für Sie unternehmensspezifische Modelle und Lösungen mithilfe von webbasierten Online-Befragungen, Workshops oder Praxisbeobachtungen.
Betreuung
Protekto unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer individuellen Projekte. So definieren wir Verbesserungspotenziale und schaffen Rahmenbedingungen, die das psychische Wohlbefinden Ihres Teams nachhaltig fördern.
Um die Gesundheit und Produktivität ihrer Mitarbeiter zu fördern, haben wir unsere Leistungen an den verschiendenen Formen der Betriebsärztlichen Betreuungsmodelle ausgerichtet. Diese sind auf die Bedürfnisse von Unternehmen jeder Größe zugeschnitten - von Kleinbetrieben bis hin zu großen Organisationen.
Mit den Basis-Leistungen der Protekto können Unternehmen ganz einfach ihren Verpflichtungen zur betriebsärztlichen Betreuung nachkommen.
Weitere individuelle Leistungen sind bequem und ganz nach Bedarf zubuchbar.
Das Einsatzzeitenmodell ist für Unternehmen geeignet, die besonderen Wert eine intensive Vor-Ort-Betreuung legen.
Welches Betreuungsmodell das passende für Sie ist, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.