Datenschutz-Dokumentenmanagement (DDM)
Datenschutz im Griff. Dokumentiert, aktuell, nachvollziehbar.
Die Datenschutzdokumentation liegt in vielen Betrieben verteilt auf Ordner, Netzlaufwerk und das Postfach der Person, die sie zuletzt bearbeitet hat. Auffällig wird das meist erst, wenn jemand nach dem aktuellen Stand fragt.
Mit dem DDM von Protekto wird daraus eine strukturierte digitale Dokumentation. Dokumente, Prozesse, Verantwortlichkeiten und Nachweise liegen an einer Stelle, mit Versionsstand und Freigabe. Ihr Datenschutzberater arbeitet im selben System mit.
- Kostenfreies Erstgespräch
- Termin direkt online buchen
2.800 Unternehmen setzen auf Protekto, ob für Betriebsarzt, Arbeitsschutz oder Datenschutz
Nachweise abrufbar für Prüfungen, Auskunftsersuchen und Audits
Jede Änderung versioniert, jede Freigabe nachvollziehbar
Diese Dokumentation führen Sie im DDM
Verzeichnis und AVV
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und Ihre Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO liegen im DDM zusammen. Kommt ein neuer Dienstleister dazu, tragen Sie Verarbeitung und Vertrag an derselben Stelle ein.
Maßnahmen (TOM)
Art. 32 DSGVO verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, Art. 5 Abs. 2 DSGVO verlangt, dass Sie diese nachweisen können. Im DDM halten Sie Ihre Maßnahmen aktuell, und jede Änderung bleibt nachvollziehbar.
Risikoanalyse (DSFA)
Für Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko schreibt Art. 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung vor. Im DDM liegt sie neben Ihren übrigen Nachweisen, damit bei einer Prüfung oder einem Auskunftsersuchen alles an einer Stelle ist.
Wer im DDM was übernimmt
Einrichtung
Wir richten das DDM für Ihr Unternehmen ein und übernehmen Ihre vorhandene Dokumentation. Sie starten nicht mit einem leeren System, sondern mit Ihrem aktuellen Stand.
Laufende Pflege
Neue Verarbeitungen, Dienstleister oder Änderungen tragen Sie selbst ein. Ihr Datenschutzberater prüft die Einträge und gibt sie frei.
Was bei Ihnen bleibt
Verantwortlich für den Datenschutz bleibt nach Art. 24 DSGVO Ihr Unternehmen. Das DDM macht Ihre Dokumentation nachweisbar, die Entscheidung, welche Daten Sie wofür verarbeiten, trifft es nicht für Sie.
Wenn geprüft wird
Fragt eine Aufsichtsbehörde nach oder stellt jemand ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO, liegen die Nachweise an einer Stelle. Sie müssen nicht erst zusammensuchen, wer welches Dokument zuletzt hatte.
Ihre Unterlagen ziehen mit um
Bestehende Verzeichnisse, Verträge und Maßnahmen übernehmen wir ins DDM.
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Übernahme vorhandener Dokumente
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Einrichtung durch Protekto
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Fester Datenschutzberater
Ab 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, brauchen Sie nach § 38 BDSG einen Datenschutzbeauftragten. Zur Bestellung eines Betriebsarztes sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz schon ab dem ersten Beschäftigten verpflichtet. Protekto deckt beide Bestellpflichten über einen Vertrag ab.
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Betriebsarzt ab dem ersten Beschäftigten
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Datenschutzbeauftragter ab 20 Personen
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Beide Bestellpflichten in einem Vertrag