Vorsorge-Termin
Zu den Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen können Aufgaben gehören, bei denen Absturzgefahr besteht und Beschäftigte nicht durchgehend mit persönlicher Schutzausrüstung oder durch technische Sicherungsmaßnahmen wie Geländer oder Wände geschützt werden können. Die Absturzhöhe ist hierbei nicht ausschlaggebend. Die Vorsorge gilt auch für Arbeitsplätze mit Verkehrswegen am und über dem Wasser sowie anderen Stoffen, in denen man versinken kann.
Durch wiederkehrende Kontrollen und Beratungen im Rahmen der G41 Untersuchung können gesundheitliche Beschwerden frühzeitig erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Optional:
Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht laut § 3 Abs. 1 ArbSchG
Ihr Schutzschild für offizielle Kontrollen
Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden
Frühzeitige Erkennung von berufsbedingten Erkrankungen
Reduzierung von Krankenständen
Steigerung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber