Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, gilt die Betriebsarzt-Pflicht: Sie sind verpflichtet, eine betriebsärztliche Betreuung in Ihrem Unternehmen sicherzustellen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2. Genau diese Vorschrift legt fest, wie die Betreuung organisiert wird und wie sich Ihre Kosten berechnen.
Viele Unternehmen wissen zwar, dass sie einen Betriebsarzt brauchen, verstehen aber nicht, wie die Preise zustande kommen. Stattdessen werden Angebote angenommen, ohne sie wirklich prüfen zu können. Das führt häufig dazu, dass Leistungen nicht vergleichbar sind und Kosten entstehen, die so nicht notwendig wären.
Wie die DGUV Vorschrift 2 funktioniert, wie Sie Angebote richtig einordnen und wie Sie erkennen, ob die Kalkulation zu Ihrem Unternehmen passt, erfahren Sie in diesem Blogartikel.
Wie die DGUV Vorschrift 2 Ihre Kosten bestimmt und welche Faktoren dahinterstehen
Die DGUV Vorschrift 2 gibt vor, wie viel Zeit pro Mitarbeiter und Jahr für den Arbeitsschutz eingeplant werden muss. Diese Zeit wird zwischen dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt, sodass Sie immer eine Kombination aus beiden Leistungen einkaufen, auch wenn viele Anbieter nur den Betriebsarzt in den Vordergrund stellen.
Die entscheidende Grundlage für die Berechnung ist die Einordnung Ihres Unternehmens in eine Gefährdungsgruppe. Die DGUV unterscheidet hier drei Gruppen, die jeweils mit festen Faktoren hinterlegt sind und festlegen, wie viele Stunden Betreuungszeit pro Mitarbeiter angesetzt werden.
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In der Gefährdungsgruppe 1 mit hohem Risiko gilt ein Faktor von 2,5. Typische Beispiele sind Bau, Forstwirtschaft oder industrielle Tätigkeiten mit erhöhtem Gefahrenpotenzial
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In der Gefährdungsgruppe 3 mit geringem Risiko beträgt der Faktor 0,5. Hierunter fallen vor allem Büroarbeitsplätze, Verwaltung oder Handel.
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In der Gefährdungsgruppe 1 mit hohem Risiko gilt ein Faktor von 2,5. Typische Beispiele sind Bau, Forstwirtschaft oder industrielle Tätigkeiten mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.
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In der Gefährdungsgruppe 2 mit mittlerem Risiko liegt der Faktor bei 1,5. Dazu zählen viele handwerkliche Betriebe oder Produktionsunternehmen.
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In der Gefährdungsgruppe 3 mit geringem Risiko beträgt der Faktor 0,5. Hierunter fallen vor allem Büroarbeitsplätze, Verwaltung oder Handel.
Die Zuordnung erfolgt über den sogenannten WZ-Schlüssel, also die offizielle Klassifikation Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.
Für Sie bedeutet das konkret, dass dieser Faktor direkt bestimmt, wie viel Betreuungszeit pro Mitarbeiter erforderlich ist und damit einen erheblichen Einfluss auf Ihre tatsächlichen Kosten hat.
Welche Faktoren Ihre Betriebsarztkosten insgesamt beeinflussen
Wenn Sie Ihre Kosten verstehen wollen, müssen Sie drei Dinge im Blick behalten:
- Die Anzahl Ihrer Mitarbeiter bildet die Grundlage. Dabei wird in Vollzeitäquivalenten gerechnet, sodass Teilzeitkräfte anteilig berücksichtigt werden.
- Die Gefährdung Ihrer Tätigkeiten bestimmt über den Faktor, wie viel Betreuungszeit erforderlich ist. Dieser Punkt hat oft den größten Einfluss auf die Gesamtkosten.
- Der Stundensatz des Betriebsarztes wirkt sich ebenfalls aus, allerdings erklärt er allein nicht die Preisunterschiede, die man häufig am Markt sieht.
Erst das Zusammenspiel dieser drei Faktoren ergibt ein realistisches Bild Ihrer Betriebsarzt Kosten.
So können Sie Ihre Betriebsarztkosten selbst berechnen
Auch wenn Anbieter häufig mit Pauschalpreisen arbeiten, lässt sich die Berechnung einfach nachvollziehen:
Sie multiplizieren die Anzahl Ihrer Mitarbeiter mit dem Gefährdungsfaktor Ihrer Branche. Anschließend berücksichtigen Sie den Anteil des Betriebsarztes an der Gesamtbetreuung und multiplizieren das Ergebnis mit dem Stundensatz.
Damit Sie ein klares Gefühl dafür bekommen, wie das in der Praxis aussieht, hier ein Beispiel:
Angenommen, Sie haben ein Unternehmen mit 15 Mitarbeitern, die überwiegend im Büro arbeiten. Damit gehören Sie zur Gefährdungsgruppe 3 mit einem Faktor von 0,5. Der Betriebsarzt übernimmt 40 Prozent der gesamten Betreuungszeit und verlangt einen Stundensatz von 100 Euro.
Die Rechnung sieht dann so aus:
15 Mitarbeiter x 0,5 x 40 % x 100 Euro = 300 Euro pro Jahr
Das entspricht monatlichen Kosten von 25 Euro.
Damit ergibt sich die allgemeine Formel:
Mitarbeiterzahl × Gefährdungsfaktor × Anteil Betriebsarzt × Stundensatz
Wie sich Unternehmen in den Betriebsarztkosten unterscheiden
Ein kleines Unternehmen mit reinen Büroarbeitsplätzen benötigt nur einen geringen Betreuungsumfang. Die monatlichen Betriebsarztkosten bleiben entsprechend niedrig.
Sobald Tätigkeiten mit höherem Risiko ins Spiel kommen, steigt der Betreuungsbedarf. In handwerklichen Betrieben oder in der Produktion sind die Anforderungen höher, was sich direkt auf die Kosten auswirkt.
In Branchen mit besonders hohen Risiken erhöht sich die notwendige Betreuungszeit deutlich. Dennoch bleiben die Kosten auch hier nachvollziehbar, wenn Sie die zugrunde liegende Systematik kennen.
Entscheidend ist immer die Kombination aus Mitarbeiterzahl und Gefährdung.
Wo Unternehmen in der Praxis zu viel bezahlen und wie Sie Angebote richtig einschätzen
Zu hohe Kosten entstehen meist dann, wenn Sie Angebote nicht im Detail prüfen. Achten Sie deshalb genau auf typische Schwachstellen wie unklare Leistungsbeschreibungen, schwer nachvollziehbare Zeitmodelle oder zusätzliche Kosten, die erst später auftauchen. Hinterfragen Sie auch die tatsächliche Leistungserbringung, denn nicht jede berechnete Stunde bringt Ihrem Unternehmen automatisch einen konkreten Nutzen. Prüfen Sie gezielt, wie viele Stunden im Angebot enthalten sind und wie diese auf Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft aufgeteilt werden. Lassen Sie sich genau erklären, welche Leistungen enthalten sind und ob zusätzliche Kosten entstehen können. Bestehen Sie außerdem auf eine transparente Abrechnung, damit Sie jederzeit nachvollziehen können, wofür Sie bezahlen. Nur wenn Sie diese Punkte aktiv prüfen, treffen Sie eine fundierte Entscheidung.
Fazit
Die Höhe Ihrer Betriebsarztkosten hängt immer von drei Faktoren ab: der Anzahl Ihrer Mitarbeiter, der Gefährdung Ihrer Tätigkeiten und dem vereinbarten Stundensatz. Die DGUV Vorschrift 2 gibt dabei den Rahmen vor und legt fest, wie viel Betreuungszeit pro Mitarbeiter erforderlich ist.
Finden Sie jetzt den passenden Betriebsarzt für Ihr Unternehmen!
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