Erfolgreiche Unternehmer wissen: Nachhaltiger Unternehmenserfolg ist abhängig von der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden. Wer langfristig erfolgreich wirtschaften möchte, sollte sich deshalb mit dem Feld der Arbeitsmedizin beschäftigen.
Die rechtlichen Grundlagen
Der Gesetzgeber bestimmt einige Verordnungen und Gesetze, an die sich bereits Unternehmen mit nur einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden halten müssen. Sie bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsmedizin. Dabei handelt es sich um das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV).
Die arbeitsmedizinische Betreuung
Arbeitgeber, die mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden beschäftigen, sind auch dazu verpflichtet, ihre Belegschaft durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst betreuen zu lassen. Die Betreuung und Beratung ist ein zentrales Element der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge
Das Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist, arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden frühzeitig zu erkennen und arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten zu verhüten. Die Vorsorge umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, einschließlich Arbeitsanamnese. Hält der Betriebsarzt zur Aufklärung und Beratung körperliche oder klinische Untersuchungen für erforderlich, so bietet er diese an. Die Untersuchungen dürfen aber nicht gegen den Willen der Beschäftigten durchgeführt werden.
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