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Datenschutz-Änderung gültig ab dem 14.05.24

„Nichts ist so beständig wie der Wandel“ wusste bereits Heraklit. Im Datenschutz gibt es Neuerungen, dafür kann bei Ihnen im Betrieb akuter Handlungsbedarf bestehen.

Bitte prüfen Sie Ihre Website, Ihre Social-Media-Auftritte, Datenschutzerklärungen, Einwilligungen und weitere Verträge gemäß der nachfolgenden Handlungsempfehlung. Aufgrund dieser Änderungen sind viele Webseiten abmahnfähig und es ist davon auszugehen, dass sich die klassischen Abmahn-Kanzleien wieder darauf stürzen werden.

 

Die gesetzliche Änderung: „Digitale-Dienste-Gesetz“ löst „Telemediengesetz“ ab.

Für alle Verantwortlichen bzw. Firmen besteht derzeit redaktioneller Anpassungsbedarf. Seit dem 14.05.2024 haben sich verschiedene gesetzliche Bezeichnungen geändert, die vor allem das Impressum, die Datenschutzerklärung und begleitende Einwilligungen einer Online-Präsenz betreffen.

Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden, es geht vielmehr “nur” um die konkrete Bezeichnung.

 

Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:

1. Prüfen Sie, ob Sie online (insbesondere im Impressum oder in der Datenschutzerklärung) einen der folgenden Begriffe verwenden:

Telemediengesetz (TMG)

Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)

2. Wenn Sie keinen der Begriffe verwenden: Kein Anpassungsbedarf

Dann müssen Sie nichts weiter tun.

3. Wenn Sie einen der Begriffe verwenden: Anpassungsbedarf

In diesem Fall müssen Sie die folgenden Begriffe ersetzen:

 

email-tabelle-begriffe

 

WICHTIG:
Sofern Sie zu unseren sich dynamisch aktualisierenden Consent-Manager (Cookie-Banner mit Datenschutzerklärung) einsetzen, wird Ihre Datenschutzerklärung auf der Webseite automatisch aktualisiert.

Dann bitten wir Sie, lediglich Ihr Impressum und andere Unterlagen zu prüfen.

 

Ab wann gelten die Datenschutz-Änderungen?

Die Änderungen gelten ab dem 14.05.2024.

 

Rechtliche Konsequenzen bei fehlender Anpassung?

Werden noch die alten gesetzlichen Bezeichnungen verwendet, liegt ein Rechtsverstoß vor. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder Bußgelder können die Folge sein.

Unsere grundsätzliche Empfehlung: Verzichten auf Gesetzesbezeichnungen

Verzichten Sie in diesem Zusammenhang auf die Nennung von Gesetzen. Schreiben Sie also nicht “Impressum nach § 5 DDG”, sondern einfach “Impressum”. Das Gesetz verlangt nämlich ausdrücklich nicht die Nennung einer Rechtsnorm. So vermeiden Sie jeglichen Anpassungsbedarf bei zukünftigen Änderungen.

 

Was hat es mit den aktuellen Änderungen auf sich?

Die aktuellen Änderungen basieren weitestgehend auf europarechtlichen Vorschriften. Leider führt die Bezeichnung der Gesetze für den juristischen Laien zu einem ziemlichen Durcheinander. Denn neben dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das TMG ablöst, gibt es auch noch das sogenannte Gesetz über digitale Gesetze. In der Praxis und im internationalen Bereich wird dieses Gesetz als Digital Service Act (DSA) bezeichnet.

 

Buchen Sie hier direkt einen Beratungstermin oder melden Sie sich unter Telefon Nr. 040-360234-100 oder per E-Mail sprechstunde@protekto.de.

 

 

 

Haben Sie konkrete Fragen zur Datenschutz-Änderung?

 

Dann buchen Sie sich nachfolgend Ihr individuelles
Erstgespräch mit unseren Experten.

 

 

Stand 19.06.2024