Schadhafte elektrische Geräte gelten nach dem Blitzeinschlag als zweithäufigste Brandursache: 16 % aller Brände in Unternehmen sind auf defekte elektrische Geräte zurückzuführen. Abgesehen von der Brandgefahr wird auch die Gesundheit der Mitarbeitenden durch die Nutzung defekter Geräte gefährdet. Die Protekto erklärt, welche gesetzlichen Vorgaben und Fristen zu beachten sind, um das Brandrisiko in Ihrem Unternehmen zu minimieren.
Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Vorschriften zur Prüfung elektrischer Geräte orientieren sich an zwei Zielen: vorbeugender Brandschutz und Personenschutz. Letzteres begründet sich darin, dass defekte elektrische Anlagen und Geräte lebensgefährliche Stromschläge verursachen können und somit die Gesundheit aller Personen im Betrieb gefährden. Folgende Gesetzesschriften enthalten detaillierte Vorschriften zur Überprüfung elektrischer Anlagen:
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regeln für Betriebssicherheit
- Energiewirtschaftsgesetz
- DIN-Verordnungen VDE 0701/0702 bzw. VDE 0751
- Berufsgenossenschaftliche Verordnungen
- Feuer- und Sachversicherungsbedingungen
- DGUV V3
Halten Unternehmen diese Vorschriften nicht ein, riskieren sie nicht nur die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden, sondern müssen auch mit finanziellen Konsequenzen rechnen: Feuer- und Sachversicherungen fordern bei fahrlässigem Handeln Regress-Zahlungen ein oder lehnen die Zahlung von Versicherungsleistungen gänzlich ab.
Empfohlene Prüfungsfristen
Elektrische Geräte weisen aufgrund von Alterung und Abnutzung Mängel auf, die mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind. Daher sind regelmäßige Überprüfungen unausweichlich. Wie oft elektrische Anlagen und Geräte überprüft werden müssen, hängt von der Beanspruchung der Geräte sowie einer individuellen Gefährdungsbeurteilung ab. Letztere wird von einer Elektrofachkraft in enger Abstimmung mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt. Schätzungsweise lässt sich sagen, dass mobile Geräte wie z. B. Werkzeuge eher zu Defekten neigen und deshalb alle 6 Monate überprüft werden sollten. Größere ortsveränderliche Geräte sollten in der Regel jedes zweite Jahr kontrolliert werden. Eine Ausnahme bilden medizinische Geräte: Hier empfehlen sich sicherheitshalber jährliche Elektro-Checks. Bei ortsfesten Betriebsmitteln wie z. B. elektrische Anlagen beträgt die empfohlene Prüfungsfrist 4 Jahre.
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Ein gut durchdachtes und individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Brandschutzkonzept bildet die sinn- und wirkungsvollste Maßnahme in der Brandprävention und -bekämpfung.
In unserer Praxis-Checkliste finden Sie die wichtigsten Kriterien, die Sie bei der Überprüfung der Brandschutzkonformität Ihres Unternehmens berücksichtigen sollten.