Seit 1993 ist es in Deutschland verboten, Asbest oder asbesthaltige Produkte herzustellen, in Verkehr zu bringen oder zu verwenden. Aber gerade Mitarbeitende auf dem Bau sind nicht davor geschützt, mit dem Stoff in Kontakt zu kommen. So zum Beispiel beim Bauen in Bestandsimmobilien. Umso wichtiger sind wirksame Schutzmaßnahmen. Darauf weist die BG Bau, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, hin.
Vom Wunderstoff zur Gefahr für Mensch und Umwelt
„Vom einstigen Wunderstoff mit einer breiten Verwendung im Baubereich wurde Asbest zu einer Gesundheitsgefahr für die damaligen Verwender“, heißt es in einer Presseinformation der BG Bau. Fast 30 Jahre nach dem Verbot sterben immer noch mehr als 1.500 Menschen jährlich an den Folgen des sorglosen Umgangs mit Asbest. Das Problem mit dem Stoff ist bis heute existent, da auch Bauprodukte wie Spachtelmassen und Fliesenkleber Asbest enthalten können. Dieses Problem ist erst seit 2015 bekannt und macht deutlich, warum insbesondere Handwerksunternehmen Schutzmaßnahmen ergreifen müssen.
Handlungshilfe für Unternehmen
Um die Handwerksunternehmen zu unterstützen hat die BG Bau in Zusammenarbeit mit Verbänden der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen, der Gewerkschaft IG BAU und betroffenen Berufsgenossenschaften eine Praxishilfe entwickelt: „Asbest beim Bauen im Bestand“. So soll der Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand verbessert werden. „Viele Asbestkontakte geschehen heute beim Bauen im Bestand, ohne entsprechende Kenntnis der Situation vor Ort“, wird Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, in der Pressemitteilung zitiert. „Es ist bislang im Handwerk nicht durchgängig bekannt, dass in zahlreichen Baustoffen Asbest enthalten sein kann. Die Branchenlösung zeigt für handwerksnahe Tätigkeiten die Anforderungen und Maßnahmen auf, die für den Schutz der Beschäftigten notwendig sind.“
Die Branchenlösung steht ab sofort zum kostenlosen Download auf der Website der BG BAU bereit: www.bgbau.de/asbest