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Elektronische Patientenakte, ePA: der Status Quo

Mitte 2021 sollten alle 70 Millionen gesetzlich Versicherte mit den knapp 200.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten und Krankenhäusern mit der ePA verbunden sein. So hieß es auf der Website des Bundesgesundheitsminsteriums. Doch das ambitionierte Ziel wurde nicht erreicht: Laut Handelsblatt existieren momentan nur rund 380.000 aktive ePA, rund 260.000 davon entfallen auf die Techniker Krankenkasse.

Die Ergebnisse einer Umfrage der Nationalen Agentur für Digitale Medizin gematik zeigt mögliche Gründe für diese Zahlen: Laut gematik hat nur ein Fünftel aller gesetzlich Versicherten von der ePA gehört! Es wundert also nicht, dass das Ziel, alle gesetzlich versicherten an die ePA anzubinden, nicht erreicht ist.

ePA: gute Idee, schwierig in der Umsetzung?

Die Idee hinter der elektronischen Patientenakte ist gut. Ärztinnen und Ärzte sollen durch die ePa mit wenigen Klicks die gesamte Krankenhistorie sehen. Das ist sinnvoll, denn je mehr der behandelnde Arzt über den Patienten weiß, desto einfacher ist es, die geeignete Behandlung zu wählen. Das Bundesgesundheitsministerium sagt dazu: „Statt einer Lose-Blatt-Sammlung zu Hause oder einzelnen Befunden in den Praxissystemen verschiedener Praxen haben Arzt und Patient alle relevanten Dokumente auf einen Blick sicher verfügbar. So können belastende Mehrfachuntersuchungen vermieden werden.“

Weitere Funktionen der ePA

Über die ePA-App können Termine eingesehen, Schmerztagebücher geführt und der Impfausweis gespeichert werden. Außerdem ist der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahnbonusheft digital abrufbar.

ePA und der Datenschutz

Expertinnen und Experten vermuten, dass die ePA-Nutzungszahlen nicht nur aufgrund der geringen Bekanntheit niedrig sind. Auch die Angst um die eigenen Daten könnte ein Grund sein. Doch die Daten der ePA werden verschlüsselt abgespeichert. Ausschließlich der oder die Versicherte und diejenigen, die dazu berechtigt wurden, haben auf die Daten Zugriff. Die Krankenkasse kann keinerlei Informationen einsehen und die Versicherten können selbst entscheiden, wem sie eine Zugriffsfreigabe erteilen.

 

 

 

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