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E‑Scooter: Vorsicht bei Schnee und Eis!

Sie gehören mittlerweile zum Stadtbild vieler Großstädte: E‑Scooter. Durch die Corona-Pandemie fühlen sich viele Menschen im öffentlichen Personennahverkehr noch immer unwohl und weichen deshalb auf das Fahrrad oder die beliebten E‑Scooter aus. Doch gerade bei kühlen Temperaturen, bei Schnee, Regen und Eis können Fahrten mit dem E‑Scooter gefährlich werden.

Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse!

“E‑Scooter sind wie Fahrräder oder Motorräder einspurige Fahrzeuge, die besonders anfällig für rutschige oder glatte Fahrbahnen sind“, sagt Mobilitätsexperte Frank Schneider in einer Pressemitteilung des TÜV Verbands. Hinzu komme, dass die Scooter gerade bei Dunkelheit leicht übersehen werden können. Noch sind die Tage lange dunkel und kalte Temperaturen sind nicht selten. Gerade auf Fahrradwegen und Straßen mit Kopfsteinpflastern kann es schnell rutschig werden. Es empfiehlt sich die Witterungsverhältnisse zu beobachten und im Zweifel lieber zu Fuß zu laufen oder mit der Bahn zu fahren.

E‑Scooter und die Risiken

Aus Sicht des TÜV-Verbands sollten E‑Scooter dringend mit Blinkern ausgestattet sein – und das ganz unabhängig von der Jahreszeit und den Witterungsbedingungen. Bisher sind Blinker allerdings nicht vorgeschrieben. Auch andere technische Anforderungen wie Winterreifen gibt es für E‑Scooter bisher nicht. „Signalisieren E‑Scooter-Fahrer:innen Richtungswechsel per Handzeichen, müssen sie den Lenker loslassen. Das beeinträchtigt die Fahrstabilität und erhöht das Risiko eines Sturzes“, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung des Verbands. Der TÜV empfiehlt deshalb das Tragen eines Helms.

Weitere hilfreiche Tipps

Tragen Sie Kleidung mit reflektierenden Accessoires oder einer Warnweste. So ist gewährleistet, dass Sie auch bei Dunkelheit auf sich aufmerksam machen. Der TÜV Verband empfiehlt Fahranfängern zudem, sich Zeit zu nehmen und auf sicherem Terrain wie Parkplätzen zu üben.

Die rechtliche Situation

In Deutschland ist das Fahren von E‑Scootern ab 14 Jahren erlaubt. Gefahren werden darf auf Straßen und Radwegen, nicht auf Gehwegen! Oft gesehen, aber nicht erlaubt: Tandemfahrten. Die E‑Scooter erlauben nur einen Fahrer. Es gelten zudem dieselben Promillegrenzen wie bei einer Autofahrt.




 

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