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Arbeitsmedizinische Vorsorge auch für Bildschirmarbeitsplätze wichtig

Arbeitsschutz ist nicht nur bei körperlich-anstrengenden Berufen – wie etwa im Baugewerbe – wichtig, sondern betrifft alle Branchen und Berufe. Auch im Büro während der Arbeit am Computer sind arbeitsmedizinische Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Warum eine arbeitsmedizinische Vorsorge bei Bildschirmarbeitsplätzen wichtig ist, wie sie abläuft und welche Rechte und Pflichten Beschäftigte und Unternehmer dabei haben, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

 

Gesundheitliche Einschränkungen am Bildschirmarbeitsplatz

Die Augen und der Bewegungsapparat werden durch die Arbeit am Bildschirm besonders beansprucht. 85 % aller Beschäftigten, die einen Bildschirmarbeitsplatz haben, klagen über Augen- und Rückenprobleme. Trockene, lichtempfindliche Augen, verschwommene Sicht, Muskelverspannungen und eingeschränkte Beweglichkeit gehören zu den häufigsten körperlichen Beschwerden. Unbeachtet können diese im Verlauf der Zeit zu ernsten Erkrankungen führen. Die Folgen sind lange Ausfallzeiten und Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten.

Diese Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verankert. Den Beschäftigten ist wiederum freigestellt, ob sie die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen nutzen möchten oder nicht.

 

Prävention durch arbeitsmedizinische Vorsorge

Durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen können Ergonomie-Fehler am Arbeitsplatz frühzeitig erkannt und Berufskrankheiten verhindert werden. Unternehmen unterliegen in Deutschland einer Angebotspflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Dies bedeutet: Arbeitgebende müssen ihren Beschäftigten regelmäßig Vorsorgeuntersuchen anbieten. 



"Die erste Vorsorge muss innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Jede weitere Vorsorge muss spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge angeboten werden“, erklärt Elke Schwirz von der Protekto. „Auch wenn Beschwerden auftreten, muss den Beschäftigten die arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglicht werden.“



Ablauf der Vorsorge „Bildschirmarbeitsplätze“

Die Vorsorgeuntersuchung „Bildschirmarbeitsplätze“ gliedert sich hauptsächlich in drei Teile:

  1. Zunächst werden die Augen mittels eines ausführlichen Sehtests auf Sehschärfe, Farbsehen und räumliches Sehen untersucht.
  2. Anschließend werden die Beschäftigten individuell zur Einrichtung eines ergonomischen und gut ausgestatteten Arbeitsplatzes beraten. Dabei wird unter anderem über Bildschirmposition, Ausrichtung des Arbeitsplatzes und Lichtverhältnisse beraten.
  3. Auf Wunsch kann auch ein Termin zur Arbeitsplatzbegehung ausgemacht werden.

 

 

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