Die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind entscheidend für das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter sowie für die Produktivität und den Erfolg Ihres Unternehmens. Ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist die Arbeitsmedizinische Vorsorge. Sie zielt darauf ab, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Diese Vorsorge geht weit über allgemeine Gesundheitschecks hinaus, da sie spezifische berufliche Belastungen und Gefährdungen berücksichtigt.
In diesem Blogartikel erfahren Sie, wie die Arbeitsmedizinischen Vorsorgen in Ihrem Unternehmen ablaufen, welche besonders wichtig sind und wie Sie und Ihre Beschäftigten davon profitieren.
Wie Sie Ihre Mitarbeiter schützen und Berufskrankheiten vermeiden
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine persönliche Schutzmaßnahme, die darauf abzielt, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen bei Ihren Mitarbeitern frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Mit der Arbeitsmedizinischen Vorsorge erfüllen Sie als Arbeitgeber nicht nur eine wichtige gesetzliche Pflicht, sondern leisten auch einen effektiven Beitrag zur Gesunderhaltung Ihrer Beschäftigten – dem Rückgrat Ihres Unternehmens. Ein gesundes Arbeitsumfeld reduziert krankheitsbedingte Ausfälle, steigert die Motivation und Zufriedenheit Ihrer Belegschaft und erhöht letztlich die Produktivität. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist somit eine Win-Win-Situation für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.
Neben der Prävention von Berufskrankheiten werden auch andere berufsbedingte und allgemeine gesundheitliche Probleme thematisiert. Im Mittelpunkt steht dabei das vertrauliche Gespräch zwischen Ihrem Betriebsarzt und Ihren Mitarbeitern, ergänzt durch gezielte Geräte- und Labor-Diagnostik, falls gewünscht oder erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Allgemeinen gilt: Jeder Arbeitgeber ist zur Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet. Das bedeutet, dass Arbeitgeber das Leben und die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen haben. Diese Fürsorgepflicht ist u. a. im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verankert.
Welche Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge gibt es?
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge wird in drei Arten unterteilt. Je nach Tätigkeit und Gefährdung wird zwischen Pflicht- und Angebotsvorsorgen sowie zusätzlichen Wunschvorsorgen unterschieden.
- Pflichtvorsorge
Bei besonders gefährdeten Tätigkeiten, beispielsweise bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Pflichtvorsorge durchführen zu lassen. Er darf diese Tätigkeiten von seinen Beschäftigten auch nur ausführen lassen, wenn sie an den Pflichtvorsorgen teilgenommen haben. Aus diesem Grund ist die Teilnahme der Beschäftigten bei diesen Arbeitsmedizinischen Vorsorgen Pflicht. Ohne Einwilligung der Beschäftigten dürfen allerdings keine körperlichen oder klinischen Untersuchungen durchgeführt werden. - Angebotsvorsorge
Bei bestimmten Tätigkeiten, die zwar nicht als besonders gefährlich eingestuft sind, aber dennoch gesundheitliche Risiken bergen können, muss der Arbeitgeber eine Angebotsvorsorge anbieten. Dies bedeutet, dass die Beschäftigten die Möglichkeit haben, an dieser Arbeitsmedizinischen Vorsorge teilzunehmen, es jedoch nicht verpflichtend ist. Das Angebot soll sicherstellen, dass die Gesundheit der Beschäftigten regelmäßig überwacht wird, um möglichen gesundheitlichen Problemen frühzeitig vorzubeugen. - Wunschvorsorge
Unabhängig von der Art der Tätigkeit können Beschäftigte jederzeit von sich aus eine arbeitsmedizinische Vorsorge verlangen, auch wenn weder eine Pflicht- noch eine Angebotsvorsorge vorgesehen ist. Diese Wunschvorsorge soll sicherstellen, dass Beschäftigte die Möglichkeit haben, ihre Gesundheit überwachen zu lassen und frühzeitig auf gesundheitliche Bedenken reagieren zu können. Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen Wunsch zu erfüllen und die entsprechende Vorsorge zu ermöglichen.
Wer führt eine Arbeitsmedizinische Vorsorge in Unternehmen durch?
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge in Ihrem Unternehmen wird in der Regel von einem Betriebsarzt oft zusammen mit einer medizinischen Fachkraft durchgeführt. Sowohl der Betriebsarzt als auch die medizinische Fachkraft sind speziell ausgebildete medizinische Kräfte, die sich auf die Prävention, Erkennung und Behandlung von Berufskrankheiten sowie auf die Förderung der allgemeinen Gesundheit am Arbeitsplatz spezialisiert haben. Der Betriebsarzt oder die medizinische Fachkraft gestalten die dem Beschäftigten angebotenen Arbeitsmedizinischen Vorsorgen inhaltlich so, dass sowohl der einzelne Mitarbeiter als auch die Belegschaft des Unternehmens den maximalen Nutzen aus ihrer individuellen betriebsärztlichen Betreuung schöpft.
Ihre Rolle umfasst eine Vielzahl von Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die alle darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Zu den Aufgaben gehören:
- Durchführung von Arbeitsmedizinischen Vorsorgen: Regelmäßige Gesundheits-Checks, spezifische Diagnostik je nach Gefährdungspotenzial.
- Beratung: Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Gesundheitsfragen, Empfehlungen zur Verbesserung des Arbeitsumfelds.
- Gefährdungsbeurteilung: Bewertung der Arbeitsbedingungen und Identifizierung potenzieller Gesundheitsrisiken.
- Erstellung von Gesundheitsprogrammen: Entwicklung und Implementierung von Programmen zur Förderung der Gesundheit und Prävention von Berufskrankheiten.
- Schulungen und Aufklärung: Durchführung von Schulungen zu Themen wie z. B. Ergonomie, Stressmanagement und Sicherheitsunterweisungen.
Die häufigsten Arbeitsmedizinischen Vorsorgen
Es gibt eine Vielzahl von spezifischen Arbeitsmedizinischen Vorsorgen, die je nach Art der Tätigkeit und den vorhandenen Gefährdungen erforderlich sind. Zu den häufigsten Arbeitsmedizinischen Vorsorgen gehören:
- Arbeitsmedizinische Vorsorge „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ (ehemals G37): Prävention für Augen und Sehvermögen, Bewegungsapparat und psychische Gesundheit durch passende Sehhilfen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld und viele andere Maßnahmen, die die psychische Gesundheit unterstützen.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge „Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung“ (ehemals G42): Schutz vor Infektionskrankheiten durch Aufklärung über Hygiene, Schutzmaßnahmen und Impfungen.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge „Lärm“ (ehemals G20): Schutz des Gehörs durch individuelle Beratung zu passendem Gehörschutz, sowie regelmäßigen Hörtests.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge „Gefährdung der Haut“ (ehemals G24): Vermeidung von Hautkrankheiten durch Schutzmaßnahmen und Hautpflege.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge „Belastung des Muskel- und Skelettsystems“ (ehemals G46): Vermeidung von Muskel- und Skeletterkrankungen durch ergonomische Arbeitsmittel und Bewegungsprogramme.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge oder Eignungsuntersuchung „Arbeiten mit Absturzgefahr“ (ehemals G41): Schutz vor Stürzen durch individuelle Beratung, passende Sicherheitsausrüstung und Prüfung verschiedener Gesundheitsparameter.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge oder Eignungsuntersuchung „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (ehemals G25): Sicherstellung der Fahrtauglichkeit und Konzentrationsfähigkeit durch regelmäßige Gesundheits-Checks.
Diese Arbeitsmedizinischen Vorsorgen tragen dazu bei, die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu schützen und die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements und sollten in jedem Unternehmen fest verankert sein.
Wie läuft eine Arbeitsmedizinische Vorsorge in Ihrem Unternehmen ab?
Die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter stehen an erster Stelle. Eine umfassende Arbeitsmedizinische Vorsorge hilft Ihnen, potenzielle Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Dieser systematische Prozess besteht aus mehreren Schritten, die alle darauf abzielen, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
1. Identifikation der Gefährdungen und Tätigkeiten
Identifizieren Sie im ersten Schritt die Gefährdungen und Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen, die eine spezielle Arbeitsmedizinische Vorsorge erfordern. Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch, bei der Sie die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen auf potenzielle Gesundheitsrisiken untersuchen. Berücksichtigen Sie dabei physikalische Faktoren wie Lärm oder ergonomische Belastungen, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie Infektionsrisiken bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
2. Planung und Organisation der Arbeitsmedizinischen Vorsorgen
Nach der Identifikation der unterschiedlichen Personengruppen erfolgt die Planung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgen. Das betriebsärztliche Team erstellt einen Plan, der die Art und den Umfang der erforderlichen Vorsorgen und der dazugehörigen Diagnostik festlegt. Darunter fällt:
- Die Terminplanung
- Die Information der betroffenen Mitarbeiter über den Ablauf und die Bedeutung der Vorsorgen
- Die Organisation der erforderlichen Ressourcen und Räumlichkeiten
3. Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge
Das betriebsärztliche Team kommt am Tag der Vorsorge in Ihr Unternehmen und führt die Arbeitsmedizinische Vorsorge während der Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter durch.
Diese Vorsorgen können je nach Tätigkeit und Gefährdungen variieren und umfassen in der Regel:
- Anamnese: Erhebung der Krankengeschichte und relevanter Gesundheitsdaten.
- Körperliche Untersuchung: Allgemeiner Gesundheits-Check, spezifische Untersuchungen je nach Tätigkeit (z.B. Hör- und Sehtests, Lungenfunktionstests).
- Labordiagnostik: Blut- und Urinuntersuchungen zur Erkennung von gesundheitlichen Auffälligkeiten.
- Beratungsgespräch: Besprechung der Untersuchungsergebnisse und Beratung zu gesundheitsfördernden Maßnahmen und Verhaltensweisen.
4. Auswertung und Dokumentation
Nach dem Termin vor Ort werden die Ergebnisse ausgewertet und dokumentiert. Der Betriebsarzt erstellt individuelle Gesundheitsberichte für Ihre Mitarbeiter, die Ihren Mitarbeitern im Anschluss zugeschickt werden. Ihre Mitarbeiter erhalten ihre Ergebnisse persönlich und vertraulich, mit klaren und verständlichen Empfehlungen des Betriebsarztes.
Fazit
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie trägt nicht nur dazu bei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten, sondern auch die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und das Betriebsklima zu verbessern. Durch regelmäßige Vorsorgen, Präventionsprogramme und Unterweisungen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und profitieren langfristig von einer gesteigerten Produktivität und Motivation.
Investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter – es lohnt sich!
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