Ab 2. Februar 2025 tritt die nächste Stufe der neuen EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI-VO) – engl. EU AI-Act - in Kraft. Mit ihr kommen klare Regeln für den Einsatz von KI-Systemen in Unternehmen – von der Risikoanalyse über die Transparenz bis hin zur Schulung von Beschäftigten. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen? Und was haben die Unternehmen in den nächsten 6 Monaten bis zum 02. August 2025 umzusetzen?
Warum eine KI-Verordnung?
Künstliche Intelligenz verändert Wirtschaft und Gesellschaft. ChatGPT ist seit der Veröffentlichung im November 2022 zum Inbegriff für intelligente Systeme geworden. Diese Applikation ist jedoch nur eine von vielen Hundert verschiedenen Systemen. Von automatisierten Kundenservices über intelligente Produktion bis hin zu personalisierten Empfehlungen – KI-Technologien werden immer mehr zum Alltag. Doch mit der zunehmenden Verbreitung steigen auch die Herausforderungen:
- Diskriminierung durch fehlerhafte Algorithmen
- Mangelnde Transparenz bei automatisierten Entscheidungen
- Fehlende Sicherheitsmechanismen für KI-Systeme
Um Risiken zu minimieren und die Chancen der Technologie bestmöglich zu nutzen, setzt die EU mit der neuen Verordnung klare Leitplanken. Dafür ist am 01. August 2024 die Europäische Verordnung KI-VO in Kraft getreten.
Diese Verordnung wird in mehreren Stufen eingeführt:
- Ab dem 02. Februar 2025 gelten bestimmte Verbote und Schulungspflichten der Beschäftigten.
- Ab 02. August 2025 greifen weitere Vorschriften wie KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und zu bestimmende Governance-Strukturen.
- Ab dem 2.8.2026 ist die dann die KI-VO allgemein gültig.
- Für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme gilt eine verlängerte Frist bis 2. August 2027.
Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Transparenzpflichten: Nutzer müssen wissen, wenn sie mit KI interagieren.
- Daten- und Sicherheitsstandards: Qualität und Schutz der Daten müssen gewährleistet sein.
- Risikomanagement: KI-Systeme benötigen Risiko-spezifisch Dokumentationen und Prüfverfahren.
- Schulungspflichten: Beschäftigte müssen KI-Kompetenz erwerben und entsprechend unterweisen werden.
Der Einsatz von KI in der Arbeitswelt wird damit auch ein Teil des Arbeitsschutzes, da es verschiedene psychosoziale Risiken und Gefährdungen mit sich bringt. Diese sind zum Beispiel: Überwachung und Leistungsdruck, Autonomie- und Kontrollverlust, Arbeitsplatzunsicherheit, Anpassungsdruck und soziale Isolation uvm.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme sind im Einsatz bzw. sollen genutzt werden?
- Compliance-Maßnahmen: Welche technischen und organisatorischen Anpassungen sind nötig?
- KI-Koordinator: Wer übernimmt die Koordination des KI-Einsatzes?
- Mitarbeiterschulung: Welche Kenntnisse brauchen Beschäftigte?
- Arbeitsschutz: Wie fließt KI in die psychische Gefährdungsbeurteilung ein?
Fazit: KI-Verordnung als Chance begreifen
Die neue EU-KI-Verordnung mag auf den ersten Blick eine Herausforderung für Unternehmen darstellen – doch sie bietet auch Chancen. Transparenz, ethische Standards und sichere KI-Systeme schaffen Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern. Wer sich jetzt mit den neuen Anforderungen auseinandersetzt, kann KI erfolgreich und verantwortungsvoll in seine Geschäftsprozesse integrieren.
Pflicht-Angabe: Für die Recherche haben wir Perplexity eingesetzt.
Stand 31.01.2025