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Neue DGUV Vorschrift 2 (2025): So senken Unternehmen jetzt Ihre Kosten

In Kürze führen die Berufsgenossenschaften die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 ein. Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen. Für Unternehmen ergeben sich daraus gleich mehrere Vorteile: mehr Flexibilität, neue digitale Möglichkeiten – und vor allem die Chance auf eine deutliche Kostenreduktion.


Warum wurde die DGUV Vorschrift 2 überarbeitet?

Seit der letzten großen Reform im Jahr 2011 hat sich die Arbeitswelt verändert. Themen wie Fachkräftemangel in der Betriebsmedizin, die steigende Bedeutung digitaler Kommunikation und der Wunsch nach passgenauerer Betreuung haben eine Modernisierung nötig gemacht.

Die neue DGUV Vorschrift 2 bringt daher umfassende Neuerungen, die drei zentrale Ziele verfolgen:

  • verständlicher formulieren,
  • zielgerichteter anwenden,
  • moderner umsetzen.


Klare Struktur, einfache Sprache – weniger Aufwand

Die Vorschrift ist nun verständlicher aufgebaut. Erstmals wird konsequent zwischen dem verbindlichen Vorschriftenteil und dem erläuternden Regelteil (DGUV Regel 100-002) getrennt. Beide Teile erscheinen als zusammengeführte Lesefassung – was die Umsetzung erheblich erleichtert und Fehlerquellen reduziert. Auch die Sprache ist juristisch vereinfacht und geschlechtergerecht – das spart Zeit und Schulungsaufwand.


Flexible Betreuungsmodelle – individuell wählbar und wirtschaftlich sinnvoll

Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 definiert vier unterschiedliche Betreuungsmodelle, die sich je nach Unternehmensgröße und Struktur anwenden lassen. Gerade kleinere Betriebe profitieren dadurch von deutlich mehr Flexibilität und Einsparpotenzial.


Regelbetreuung Kleinstbetriebe (bis 20 MA)

Für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden wurde die Schwelle für die vereinfachte Betreuung angehoben. Das bedeutet: Betriebe, die bisher in die kostenintensivere Regelbetreuung fielen, können nun auf ein deutlich schlankeres Modell umsteigen. Sie erhalten gezielte Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, etwa durch aktualisierte Checklisten, und dürfen bei Bedarf auch externe Fachkräfte ohne spezielle medizinische oder sicherheitstechnische Zulassung einbinden – solange deren Fachkompetenz sichergestellt ist. Diese Öffnung senkt nicht nur die Einstiegshürden, sondern ermöglicht auch günstigere Dienstleisterstrukturen.


Regelbetreuung größere Betriebe

Größere Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten bleiben in der Regelbetreuung, profitieren jedoch ebenfalls von Verbesserungen: Die Grundbetreuung – mit festgelegten Einsatzzeiten – wird ergänzt durch eine betriebsspezifische Betreuung, die nur bei tatsächlichem Bedarf greift. Entscheidend ist dabei die Zuordnung des Unternehmens zu einer von drei Betreuungsgruppen, basierend auf dem überarbeiteten Wirtschaftszweigschlüssel (WZ-Kode). Viele Betriebe rutschen dadurch in eine günstigere Einstufung, was konkret heißt: weniger Einsatzstunden – und damit geringere Kosten. In der günstigsten Gruppe liegt die Einsatzzeit bei nur 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr.


Unternehmermodell (Alternative Betreuung)

Für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden besteht zudem die Möglichkeit, auf ein sogenanntes Unternehmermodell zu wechseln. Wer als Unternehmer selbst aktiv im Betrieb eingebunden ist, kann nach dem Besuch von Schulungsmaßnahmen viele Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen. Nur bei besonderen Anlässen – etwa der Einführung neuer Maschinen oder Stoffe – werden externe Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinzugezogen. Der große Vorteil: Dauerhaft geringere Kosten und mehr Eigenkontrolle über den gesamten Betreuungsprozess.


Kompetenzzentrenmodell 

Das bisher bei einigen Berufsgenossenschaften geltende Modell der Betreuung durch zentrale Kompetenzzentren entfällt vollständig. Dadurch entsteht eine bundesweit einheitliche Regelung, die Unternehmen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Auswahl von Betreuungsformen bietet.


Digitale Betreuung offiziell erlaubt – mit klaren Regeln

Ein bedeutender Fortschritt: Online-Beratungen, digitale ASA-Sitzungen oder virtuelle Gefährdungsbeurteilungen sind nun erlaubt, sofern der Dienstleister mit dem Betrieb vertraut ist. Der Anteil der digitalen Betreuung ist auf 33 % begrenzt, in Einzelfällen auf 50 % erweiterbar. Das bedeutet:

  • Weniger Reisekosten
  • Schnellere Umsetzbarkeit
  • Größere Flexibilität bei der Terminplanung

Wichtig: Die digitale Leistung muss dokumentiert werden – ein Aufwand, der durch moderne Tools ebenfalls digital erledigt werden kann.


Mehr Berufsgruppen zugelassen – neue Potenziale nutzen

Künftig dürfen auch qualifizierte Fachkräfte aus Bereichen wie Ergonomie, Humanmedizin, Biologie, Psychologie oder Arbeitswissenschaften tätig werden – vorausgesetzt, sie durchlaufen die entsprechende Weiterbildung. Das schafft neue Ressourcen und kann – insbesondere in der Fläche – zu niedrigeren Kosten pro Einsatzstunde führen.
Zudem ist die Delegation bestimmter ärztlicher Aufgaben nun explizit erlaubt, was die Arbeitsbelastung von Betriebsärzten reduziert und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit steigert.

Einsatzzeiten und Fortbildung neu geregelt

  • Der Mindestanteil je Berufsgruppe liegt nun einheitlich bei 20 % – in der Gruppe III früher 40 %.
  • Fortbildungen müssen verpflichtend dokumentiert werden und sind Bestandteil des jährlichen Berichts.
  • Auch dies schafft mehr Transparenz und Planungssicherheit für Unternehmen.


Was Unternehmen jetzt tun sollten

Die neue DGUV Vorschrift 2 ist ein klarer Aufruf zum Handeln. Wer jetzt aktiv wird, kann nicht nur gesetzliche Anforderungen sicher erfüllen, sondern gleichzeitig Effizienzgewinne erzielen und Kosten sparen. Dabei sind insbesondere folgende Schritte entscheidend:

  • Betreuungsverträge prüfen: Überprüfen Sie bestehende Verträge mit Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit oder überbetrieblichen Diensten. Stimmen sie noch mit den neuen Anforderungen überein? Gibt es Spielräume für effizientere oder kostengünstigere Modelle?
  • Modelle vergleichen: Je nach Größe, Struktur und interner Kompetenz eines Unternehmens kommen verschiedene Betreuungsmodelle infrage. Welche Variante sinnvoll ist – z. B. eine Regelbetreuung oder die eigenverantwortliche Umsetzung im Rahmen des Unternehmermodells – lässt sich oft nicht auf den ersten Blick erkennen. Eine externe Einschätzung kann hier Orientierung bieten.
  • Einsatzzeiten nach WZ-Kode neu kalkulieren: Die Zuordnung zu den Betreuungsgruppen erfolgt nun nach aktualisiertem Wirtschaftszweig-Schlüssel (WZ-Kode). Das kann zu deutlich geringeren Einsatzzeiten – und somit auch geringeren Kosten – führen. Eine Neubewertung lohnt sich!
  • Digitale Betreuung implementieren: Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten zur digitalen Betreuung. Ob Online-Unterweisungen, virtuelle ASA-Sitzungen oder digitale Gefährdungsbeurteilungen – vieles lässt sich effizienter und günstiger gestalten, wenn der Dienstleister mit Ihrem Betrieb vertraut ist.
  • Kostenpotenziale identifizieren und nutzen: Durch die neuen Regelungen ergeben sich zahlreiche Chancen zur Einsparung. Weniger Präsenzpflicht, neue Berufsgruppen, delegierbare Leistungen und flexible Modelle – wer diese Potenziale gezielt einsetzt, senkt dauerhaft seine Fixkosten.


    Fazit: Neue DGUV Vorschrift 2 – Mehr Freiheit, mehr Kontrolle, weniger Kosten

    Die neue DGUV Vorschrift 2 (2025) bietet Unternehmen die einmalige Gelegenheit, den Arbeitsschutz neu zu denken: günstiger, digitaler und effizienter. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe können durch die neuen Modelle und digitalen Möglichkeiten erheblich sparen – ohne auf Qualität zu verzichten.
    Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, bestehende Verträge und Prozesse zu prüfen – und die neuen Spielräume aktiv für sich zu nutzen.



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