Regelungen rund um Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz in der Bauwirtschaft werden stetig angepasst. Laut einer Pressemitteilung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) kamen 2022 unter anderem Neuerungen in den Bereichen Berufskrankheiten, Rehabilitation und Sozialversicherung auf die Bauwirtschaft zu. Die Protekto fasst zusammen, welche arbeitsschutzrechtlichen Neuerungen 2022 dazu kamen.
Schädigung im Schultergelenk als potenzielle Berufskrankheit
Beschäftigte im Maler‑, Stuckateur- oder Trockenbauhandwerk arbeiten häufig mit den Händen über Schulterniveau und sind somit anfälliger für Schädigungen im Schultergelenk. Dies gab der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten im Dezember 2021 bekannt. Laut der Pressemitteilung der BG BAU gilt eine „Läsion der Rotatorenmanschette“ als potenzielle Berufskrankheit und wird bis zur offiziellen Anerkennung durch die Bundesregierung als „Wie-Berufskrankheit“ behandelt. „Gesetzliche Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften müssen die neue Krankheit somit wie eine Berufskrankheit behandeln, wenn neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft dafür sprechen, dass die Krankheit eine Berufskrankheit ist“, erklärt Michael Wanner, ehemaliger Rechtsschutzsekretär und Online-Redakteur bei der DGB Rechtsschutz GmbH.
Verbesserte Betreuung von Rehabilitierenden durch Teilhabestärkungsgesetz
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales möchte mit dem Teilhabestärkungsgesetz die Betreuung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden verbessern. Laut BG BAU sollen Jobcenter und Arbeitsagenturen stärker in das Reha-Geschehen einbezogen werden. Des Weiteren erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte künftig neben dem Reha-Verfahren Zugang zu sozialintegrativen Leistungen. Dies soll soziale Teilhabe und eine nachhaltige Eingliederung der Rehabilitierenden fördern.
Änderungen der Bezugsgröße der Sozialversicherung
Entsprechend der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr wurden die Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß angepasst. Die Rechengrößen sind für den Höchstjahresarbeitsverdienst von Bedeutung. Die Bezugsgröße West bleibe unverändert bei 3290 Euro pro Monat heißt es in der Pressemitteilung. Die Bezugsgröße Ost wird auf 3150 Euro pro Monat angehoben. Damit wird auch die Mindestgrenze des Jahresarbeitsverdienstes Ost angepasst. Dieser setzt sich aus dem Arbeitsentgelt und dem Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Versicherungsfall zusammen. Er gilt als Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherungsleistungen und bestimmt zum Beispiel die Höhe der Rente.
DGUV gibt Informationen zum sicheren Umgang mit Gerüsten und Arbeitsfahrzeugen aus
Die DGUV veröffentlichte in der ersten Jahreshälfte 2022 die aktualisierte Information 201–011. Laut BG BAU erläutert diese praxisnah alle Anforderungen zum sicheren Umgang mit Arbeits‑, Schutz- und Montagegerüsten. Ebenfalls in der ersten Hälfte des Jahres erscheint der DGUV Grundsatz 301–005. Dieser beinhaltet Informationen zur Nutzung von Hydraulikbaggern und Radladern und erleichtert die Auswahl qualifizierter Maschinenführer und Maschinenführerinnen.
Erste-Hilfe-Kästen in Unternehmen ergänzen
Im November 2021 wurden die Normen zur Ausstattung von Erste-Hilfe-Kästen aktualisiert. So müssen betroffene Unternehmen bis zum 30. April 2022 die Standardfüllung ihrer kleinen und großen Erste-Hilfe-Kästen nach DIN 13157 und DIN 13169 aufstocken. Der Kauf neuer Verbandskästen ist nicht notwendig. Allerdings sollte der Kasteninhalt auf das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Sterilität einzelner Artikel geprüft und unter anderem um Gesichtsmasken und Reinigungstücher ergänzt werden.