Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz. Aus diesem Grund sind sie auch dazu verpflichtet, alle elektrischen Betriebsmittel – ortsfeste wie auch ortsveränderliche – in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Elektrische Betriebsmittel werden nach ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln unterschieden. Diese Unterscheidung ist praxisrelevant, denn für beide Kategorien gelten unterschiedliche Prüffristen. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest montierte elektrische Stromverbraucher oder so schwergewichtige Produkte, dass sie nicht bewegt werden können. Zu dieser Gruppe gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden wie zum Beispiel ein Kühlschrank. In der Klasse der ortsfesten Betriebsmittel wird nochmal zwischen stationären und nicht stationären Anlagen unterschieden.
Ortveränderliche elektrische Betriebsmittel
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind elektrische Verbraucher, die während des Betriebs oder der Handhabung bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Verantwortung und Durchführung der Prüfungen
Wichtig: Auch wenn die Arbeitgebenden für die regelmäßigen Prüfungen der elektrischen Betriebsmittel verantwortlich sind, die Durchführung muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Gemäß der VDE-Norm 1000-10 bedeutet das, diese Person hat
- eine fachliche Ausbildung (Elektrotechnik),
- Kenntnisse und Erfahrungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld,
- Kenntnisse der einschlägigen Normen.
Das bedeutet sie kann die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen.
Aber Achtung: Stehen für die Untersuchungen geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
Timing ist alles!
Die elektrischen Betriebsmittel müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Auf jeden Fall
- vor der ersten Inbetriebnahme
- nach einer Änderung oder Instandsetzung
- nach einer Reparatur.
„Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel können Sie sich merken, dass die gesetzlichen Vorgaben dann erfüllt sind, wenn sie von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden“, weiß Marius Monus von der Protekto. „Ständig überwacht“ bedeutet, die Betriebsmittel werden per Messtechnik im Betrieb geprüft und von Fachkräften instandgehalten.
„Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person übernehmen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden“, ergänzt er.
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