Betriebsärztin im weißen Kittel hält Richterhammer – Symbolbild für Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Hinweisgeber- schutzgesetz (HinSchG)

Zum Schutz Ihrer Beschäftigten, der Betroffenen und Ihres Unternehmens

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Seit dem 02. Juni 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz: Alle mittelständischen Unternehmen, Organisationen, öffentliche Verwaltungen und Konzerne müssen ein Hinweisgebersystem einführen, um frühzeitig auf mögliche Missstände aufmerksam zu werden und schnell darauf reagieren zu können.

Das HinSchG ermöglicht den Betroffenen, sich sicher und anonym zu melden, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen.

Für wen ist die Einführung eines Meldesystems Pflicht?

  • bis 49 Mitarbeiter: Besteht keine Einführungspflicht, aber empfehlenswert
  • 50-250 Mitarbeiter: Besteht die Einführungspflicht ab dem 02.07.23
  • ab 250 Mitarbeiter: Besteht die Einführungspflicht ab dem 17.12.23

Was bringen Ihnen die Meldesystem-Module?

Icon Hand mit Paragraphenzeichen – HinSchG sichert Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Icon Dokument mit Schutzschild – HinSchG vermeidet Rechtsstreitigkeiten und Bußgelder

Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und Bußgeldern

Icon zwei Hände beim High-Five – HinSchG stärkt Vertrauen von Kunden und Mitarbeitenden

Vertrauensbildung gegenüber Kunden

Icon Lupe mit Ausrufezeichen – HinSchG hilft, Sicherheitslücken und Verstöße früh zu erkennen

Identifikation von Sicherheitslücken

Icon Schild mit Cyber-Symbol – HinSchG schützt Unternehmen präventiv vor Cyberangriffen

Prävention vor Cyberangriffen

Icon Schild mit Krone – HinSchG schützt die Reputation und stärkt Unternehmensintegrität

Schutz der Reputation

Finger zeigt auf Datum im Kalender – Symbolbild für Online-Portal im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Modul 1

Online-Portal

Mit dem Online-Portal implementieren Sie eine digitale Online-Meldestelle. Dies ist das Basis-Modul, um alle relevanten Meldungen datenschutzkonform zu sammeln, die Termine nachzuhalten und jederzeit auskunftsfähig zu sein.

Das Online-Portal ist für alle Beteiligten praktisch anwendbar.

Für Hinweisgeber:

  • Niedrigschwelliger, intuitiver Meldekanal
  • Online direkt nutzbar
  • Einfach und anonym einen Hinweis auf eine Regelverletzung oder Gesetzesverstoß geben
  • Jederzeit Informationen über den aktuellen Status bekommen

Für Unternehmen:

  • Nimmt Hinweise rechtskonform auf und speichert sie anonym
  • Intuitive Verwaltung, anpassbar an Ihre Prozesse
  • Unbegrenzte Anzahl an Nutzern und mehrere Admin-Zugänge
  • In mehreren Sprachen verfügbar
  • Das Online-Portal im Auftritt Ihrer Marke

Für Verantwortliche:

  • Dashboard mit Bearbeitungsstand aller Berichte – Ihr Überblick
  • Rechtssicheres Fristenmanagement inklusive To-Do-Listen
  • Individuelles Fall-Management mit Berichten
  • DSGVO-konforme Dokumentationsfunktion

Modul 2

Alternative Meldekanäle (Option)

Das HinSchG sieht verschiedene Meldekanäle für Unternehmen und Organisationen vor. Neben der digitalen Meldung (Online-Portal) können Sie zusätzlich die Möglichkeit der telefonischen, postalischen oder persönlichen Meldung extern über uns nutzen.

Die Leistungen:

  • Prüfung, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich fällt
  • Laufender und fristgerechter Kontakt mit der hinweisgebenden Person
  • Prüfung der Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung
  • Nachfragen bei der hinweisgebenden Person, falls dies zur Klärung erforderlich ist
  • Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen
  • Weiterleitung an juristische Prüfung (eines Volljuristen)
Gefaltete Hände, Person im Hintergrund mit Notizblock – Symbolbild für alternative Meldekanäle im HinSchG

Modul 2

Alternative Meldekanäle (Option)

Das HinSchG sieht verschiedene Meldekanäle für Unternehmen und Organisationen vor. Neben der digitalen Meldung (Online-Portal) können Sie zusätzlich die Möglichkeit der telefonischen, postalischen oder persönlichen Meldung extern über uns nutzen.

Die Leistungen:

  • Prüfung, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich fällt
  • Laufender und fristgerechter Kontakt mit der hinweisgebenden Person
  • Prüfung der Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung
  • Nachfragen bei der hinweisgebenden Person, falls dies zur Klärung erforderlich ist
  • Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen
  • Weiterleitung an juristische Prüfung (eines Volljuristen)
Frau im Arztkittel hält Richterhammer – Symbolbild für rechtliche Prüfung durch Volljuristen im HinSchG

Modul 3

Rechtliche Prüfung durch Volljuristen (Option)

Neben dem Online-Portal und der Bereitstellung alternativer Meldekanäle (telefonisch, postalisch, persönlich) bieten wir Ihnen zusätzlich die komplette abschließende Fallbearbeitung durch Volljuristen.

Die Leistungen:

  • Das Rechtsanwalts-Team prüft und beurteilt jeden gemeldeten Fall
  • Dadurch komplette Fallbearbeitung durch Volljuristen
  • Ausführliche Analyse und rechtliche Würdigung des gemeldeten Falls
  • Empfehlung von dezidierten Maßnahmen
  • Ggf. Empfehlung von grundsätzlichen Konsequenzen zur Reputationsverbesserung
  • Vollständige abschließende Bearbeitung - kein eigener Aufwand notwendig

Betriebsgröße

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