Fakt ist: Fortlaufender Lärm kann langfristig dem Gehör schaden, mindert die Leistungsfähigkeit und er macht krank. Wer glaubt, unsere Ohren gewöhnen sich nach einer Zeit an den Lärm, der irrt: “Tatsächlich kann bei zu viel Lärm auf Dauer unweigerlich eine unwiderrufliche Schädigung des Innenohres entstehen. Die Folge ist eine Lärmschwerhörigkeit. Auch die Gefahr für Tinnitus steigt”, weiß Marianne Frickel, Präsidentin der Bundesinnung der Hörakustiker, kurz biha. Die biha informiert in einer aktuellen Pressemitteilung, wie sich Arbeitnehmende vor den Folgen einer dauerhaften Lärmbelästigung schützen können.
Passgenauer Gehörschutz gegen Lärm
Die biha weist daraufhin, dass Lärm ab 80 dB über längere Zeiträume das Gehör schädigen und damit das Entstehen von Allgemeinerkrankungen begünstigen kann. Doch in manchen Berufen ist es unumgänglich, damit konfrontiert zu werden. Bereits die Arbeit in einem Großraumbüro kann die 70 dB durchaus überschreiten. “Wenn man Lärm im Job nicht aus dem Weg gehen kann, empfiehlt sich ein Gehörschutz”, rät Marianne Frickel. Hörakustikerinnen und Hörakustiker können professionellen, individuellen Gehörschutz passgenau anfertigen. Ein solcher Gehörschutz ist in der Lage dazu, den gesundheitsschädlichen Lärm zu filtern, aber gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die für den Berufsalltag wichtigen Laute wie Stimmen hörbar und verständlich bleiben. Diese sogenannten Otoplastiken sind an den jeweiligen Gehörgang ganz individuell angepasst, sitzen daher perfekt und sind kaum spürbar im Ohr. “Lärmvermeidung heißt Gesundheitsvorsorge und trägt dazu bei, die Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität und damit die Freude an der Arbeit möglichst lange zu erhalten”, so Frickel.
Lärmschutzmaßnahmen
In einigen Berufen sind Lärmschutzmaßnahmen wie Gehörschutz sogar gesetzlich vorgeschrieben. In lärmintensiven Branchen wie dem Bau oder der Industrie kann das der Fall sein. Arbeitgebende haben dann dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitarbeitenden ausreichend vor möglichen Erkrankungen geschützt werden. Die rechtlichen Vorgaben und das technische Regelwerk zum Arbeitsplatzlärm befinden sich unter anderem in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sowie der Arbeitsstättenverordnung.