Vorsorge-Termin
Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. In Deutschland sind circa fünf Millionen Arbeitnehmende gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt, berichtet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Bereits bei einem Lärmpegel von 80 Dezibel besteht die Gefahr einer dauerhaften Gehörschädigung. Lärm schädigt aber nicht nur das Gehör Ihrer Beschäftigten, er verursacht auch Stress und kann Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
Ab diesem Wert müssen Sie Ihren Beschäftigten die arbeitsmedizinische Vorsorge Lärm anbieten, in der Praxis meist G20 genannt. Ab 85 Dezibel sind Sie verpflichtet, sie zu veranlassen. Maßgeblich ist jeweils der Lärmpegel ohne Gehörschutz.
Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht laut § 3 Abs. 1 ArbSchG
Ihr Schutzschild für offizielle Kontrollen
Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden
Frühzeitige Erkennung von berufsbedingten Erkrankungen
Reduzierung von Krankenständen
Steigerung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber