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Brandschutz

Qualifizierung zu Brandschutzhelfern

Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Qualifizierung zu Brandschutzhelfern (BSH).

Ausbildung im Sinne dieser Vorschrift ist die Verbindung einer fachkundigen Unterweisung mit einer praktischen Übung. Für diese Ausbildung sind Anforderungen an den Ausbilder definiert, um sicherzustellen, dass das Erlernte in sicherer Art und Weise umgesetzt werden kann.

Gesetzliche Grundlagen

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.

Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen, kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter (während Ferien, Krankheit usw.) zu berücksichtigen.

 

Warum sind qualifizierte Brandschutzhelfer wichtig?

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Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht laut ArbSchG

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Ihr Schutzschild für offizielle Kontrollen

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Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern

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Vorbeugung langfristiger Schäden

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Reduzierung von Krankenständen

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Steigerung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber

Ablauf einer Qualifizierung zum Brandschutzhelfer

  1. Brandschutzunterweisung

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  2. Praktische Übungen inkl. Evakuierung

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  3. Klärung von Fragen zu Praxisfällen 

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  4. Zertifizierung zum Brandschutzhelfer

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