Arbeitssicherheit
Gefahrstoffmanagement
Das Gefahrstoffverzeichnis (ehemals Gefahrstoffkataster), muss nach Gefahrstoffverordnung grundsätzlich erstellt werden, um einen Überblick über alle im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe zu erhalten.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses, indem wir Gefahrstoffe bezeichnen, nach Gefahren einstufen und Substitutionsprüfungen durchführen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz betreffen bereits Zwei-Personen-Betriebe.
Im Gefahrstoffverzeichnis müssen nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung mindestens folgende Angaben enthalten sein:
- Bezeichnung des Gefahrstoffes
- Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
- Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen
- Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können
Warum ist ein Gefahrstoffverzeichnis wichtig?
Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht laut ArbSchG
Ihr Schutzschild für offizielle Kontrollen
Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern
Vorbeugung langfristiger Schäden
Reduzierung von Krankenständen
Steigerung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber
Ablauf der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
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Beschaffung der Sicherheitsdatenblätter
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Bewertung der Gefahrstoffe
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Ableitung von Arbeitsanweisungen