Arbeitssicherheit
Betriebsbegehungen
Regelmäßige Betriebsbegehungen sind ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Durch sie entsteht ein umfassendes und realistisches Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen im Betrieb.
Durch Betriebsbegehungen werden alle Bereiche eines Unternehmens in regelmäßigen Abständen systematisch auf die einwandfreie, vollständige Umsetzung aller Arbeitsschutzmaßnahmen überprüft. Mit einer Betriebsbegehung wird analysiert, wo potenzielle Gefährdungen bzw. Gesundheitsrisiken bestehen oder entstehen könnten und wie man diese beheben oder bereits im Vorfeld vermeiden kann.
Sie sind damit die wichtigste Voraussetzung für eine praxisorientierte Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation.
Gesetzliche Grundlagen
Die Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz betreffen bereits Zwei-Personen-Betriebe.
Wie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten sind, ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Nach § 5 ArbSchG müssen die Gefährdungen am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber ermittelt und beurteilt werden. Um diese Gefährdungen zu ermitteln, bedarf es regelmäßiger Betriebsbegehungen.
Ablauf einer Betriebsbegehung
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Durchführung der Begehung
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Auswertung
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Umsetzung von Maßnahmen