Vorsorge-Termin
Zu den Aufgaben an Ihrem Arbeitsplatz gehören das Fahren von Dienstfahrzeugen, das Führen von Flurförderzeugen wie zum Beispiel Staplern oder das Steuern und Überwachen von Maschinen. Durch diese Tätigkeiten können nicht nur Gefahren für Sie selbst, sondern auch für Dritte entstehen.
Ob und in welchem Umfang die G25 Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten in Ihrem Betrieb erforderlich ist, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Sie stellt fest, ob Beschäftigte die gesundheitlichen Voraussetzungen für sicherheitsrelevante Tätigkeiten mitbringen, und schützt Sie zugleich vor Haftungsrisiken.
Optional:
Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht laut § 3 Abs. 1 ArbSchG
Ihr Schutzschild für offizielle Kontrollen
Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern
Frühzeitige Erkennung von berufsbedingten Erkrankungen
Reduzierung von Krankenständen
Steigerung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber