Im Fokus: Unternehmerpflichten

Im Fokus: Berufskrankheiten

»Schutz-Brief« | Nr. 9

In den letzten zehn Jahren ist die Anzahl der Berufskrankheiten dramatisch gestiegen. Mit Blick auf komplizierte Anträge zur Feststellung und Anerkennung der Krankheitsbilder als Berufskrankheit wird allerdings klar: Die Dunkelziffer, der nicht angezeigten Erkrankungen, ist hoch. Davon gehen viele Arbeitsmediziner aus. Ein großes Problem ist, dass die Beweisführung bei den Beschäftigten selbst liegt. Sie müssen beweisen, dass die Arbeit und nicht etwa andere private Umstände die Erkrankung ausgelöst haben. Entsprechende Unterlagen, die der Beweisführung dienen können, sind Protokolle über die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen im Betrieb. Doch bereits an diesem Punkt müssen viele Beschäftigte passen, da sie an den empfohlenen Untersuchungen nicht teilnehmen.

 

Die Ursachen für die Entstehung von Berufskrankheiten sind von Beruf zu Beruf unterschiedlich. Gefährdet sind Menschen, die mit Chemikalien, physikalischen Einwirkungen wie Druck, Vibrationen oder dem Tragen schwerer Lasten zu tun haben. Aber auch das Arbeiten unter Lärm, Staub oder Sonneneinstrahlung kann krankmachen. Als Berufskrankheit kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden. Ob eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann, entscheiden dann die gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

Gratismaterial zum Thema Berufskrankheiten

Welche Berufskrankheiten werden von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern als Berufskrankheit gelistet? Wie genau geht man vor, wenn der Verdacht auf Berufskrankheit besteht und auf welche Leistungen haben Erkrankte dann Anspruch?

Mit freundlicher Unterstützung unseres Partners MedDir a.D. Dr. Franz H. Müsch stellen wir Ihnen gerne auch das Buch „Berufskrankheiten – ein medizinisch-juristisches Nachschlagewerk“ zur Verfügung.

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  • Allgemeine Informationen zu Berufskrankheiten (8 Seiten)
  • Liste der Berufskrankheiten vom baua (Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
  • Vorlage: Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit
  • Berufskrankheiten – Ein medizinisch-juristisches Nachschlagewerk von MedDir. Dr. F. H. Müsch, Bonn (574 S.)
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