Gesundheit und Sicherheit für Mensch und Betrieb

So finden Sie den richtigen Betriebsarzt
oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz

Kennen Sie die Vorschrift?

Jeder Betrieb ab einem/r sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter*in braucht einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsplätze, regelmäßige Betriebsbegehungen und Unterweisungen, Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen, Beratung der Beschäftigten und der Geschäftsleitung sind ebenso gesetzlich vorgeschrieben wie regelmäßige Arbeitsmedizinische Vorsorgen im Unternehmen. Dies sind nur einige der zahlreichen Vorschriften zur betrieblichen Prävention.
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Welche Präventions-Leistungen benötigt Ihr Betrieb?

Das ist für Ihr Unternehmen sinnvoll

Die betriebliche Prävention betrifft Unternehmen unabhängig von der Branche. Das ist gut so, denn sie sichert Menschenleben und Unternehmenswerte, senkt den Krankenstand und vermindert Arbeitsausfälle. Doch die Gesetze und Vorschriften sind umfangreich und für den Einzelnen schwer zu durchschauen.

Im Rahmen des Arbeitsschutzes gibt es Pflichtleistungen (Grundbetreuung) und sinnvolle Zusatzleistungen (betriebsspezifische Leistungen). Klären Sie gleich den Bedarf für Ihr Unternehmen.

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Gesundheit und Sicherheit in Ihrem Betrieb

Was ist für Sie relevant?

Ist der Krankenstand Ihrer Belegschaft zu hoch?

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Hat die Berufsgenossenschaft angefragt, wer Ihr bestellter Betriebsarzt ist?

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Benötigen Sie und Ihre Beschäftigten Unterstützung bei noch nicht festgestellten Berufskrankheiten?

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Sind aktuell gesetzlich vorgeschriebene medizinische Vorsorge-Untersuchungen durchzuführen?

Sie haben individuelle Fragen? Wir beantworten sie Ihnen gern.

Welches Betreuungsmodell ist für Sie das richtige?

Die Betreuungsmodelle gemäß der Vorschrift 2 der DGUV unterteilen sich in die bisherige Regelbetreuung und in die Modelle der Alternativbetreuung, die sich meist flexibler gestalten lassen. 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung des für Sie idealen berufsgenossenschaftlichen Betreuungskonzeptes.