Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese Vertragsbedingungen sind Teil der Beauftragung.
Mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages, des Abschlusses eines Betreuungsvertrages oder der Übersendung der Zertifikate teilen wir dem Kunden den Leistungserbringer und damit den tatsächlichen Vertragspartner für die Leistung mit. Der Vertrag kommt dadurch zwischen Vertragspartner und Kunde zustande. Der Vertragspartner ist Teil der Protekto Gruppe GmbH. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt im Auftrag des Vertragspartners durch die Protekto Service GmbH, Fleethörn 7, 24103 Kiel. Der Kunde erteilt die Zustimmung für den zweckgebundenen Datenaustausch zwischen den Protekto Unternehmen. Um den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen, werden alle Leistungen im Voraus berechnet. Eine andere Zahlungsweise kann beantragt werden. Alle Preise sind netto und werden zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer berechnet.
- Arbeitsschutz / Brandschutz / Datenschutz
Nach der verbindlichen Bestellung erhält der Kunde die Zertifikate für die zuständigen Leistungserbringer für Betriebsarzt, Arbeitsschutz, Brandschutz und Datenschutz. Die darin benannten Unternehmen bzw. Personen sind die Leistungserbringer im Sinne der gesetzlichen Vorgaben und dürfen auch veröffentlicht werden (z. B. im Internet). Mit dieser externen Betreuung beugen die Kunden betrieblichen Risiken vor und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 2), Brandschutzverordnungen, Datenschutzgesetz (BDSG-neu), Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und andere. - Technische Prüfungen / Elektrosicherheit
Die Prüfungen der technischen Geräte, Maschinen und Anlagen erfolgen gemäß den Vorschriften des Gesetzgebers, der Berufsgenossenschaften und der privaten Versicherungsträger. Sie werden nach den VDE-Regelwerken und den Verordnungen der Berufsgenossenschaften durchgeführt. Die Erläuterungen zur Durchführung der Prüfungen finden sich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) und der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR).
Fünf wichtige Grundsätze und Werte bestimmen unsere Arbeit:
- Wirksamkeit
- Zuverlässigkeit
- Transparenz
- Effizienz
- Kompetenz
Deshalb erbringen wir Leistungen der (telefonischen) Fach-Sprechstunde und Mitarbeiter-Care im Pauschalsystem. Alle anderen Leistungen werden in Leistungsstunden abgerechnet. In den Stunden-Verrechnungssätzen sind alle Reise- und Nebenkosten inklusive. Deshalb buchen Sie bitte immer mindestens 5 Stunden (½-Tag). Bei arbeitsmedizinischer Vorsorge und medizinischen Untersuchungen werden bestellte Impfstoffe, Laborleistungen,
Röntgen und andere externe bzw. nicht im Betrieb durchführbare Leistungen zusätzlich berechnet. Für die Nachbearbeitung der Untersuchungen (notwendige Abstimmungen mit anderen Fachärzten, Labors u. a.) sowie die Erstellung der Bescheinigungen und Gutachten werden pauschal 25 % der in Auftrag gegebenen Leistungsstunden zusätzlich abgerechnet. Die Termine für die Leistungen werden mit dem Kunden einvernehmlich vereinbart und immer schriftlich bestätigt. Dem Auftraggeber werden maximal drei Terminalternativen angeboten. Umbuchungen und Terminverschiebungen müssen ebenfalls schriftlich bis spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin erfolgen. In allen anderen Fällen sind die vereinbarten Preise trotzdem zu zahlen. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzauftrag für diesen Tag erteilt wird.
Stand: November 2023