Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit)
So berechnen sich die erforderlichen Einsatzzeiten
Unternehmer kennen die Gesetzeslage: Beschäftigen sie Mitarbeitende in Anstellung, sind sie dazu verpflichtet, eine betriebsärztliche Untersuchung anzubieten. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind Arbeitgebende zudem verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) zu bestellen. Es gibt zudem konkrete Vorgaben für die Berrechnung der Einsatzzeiten des Betriebsarztes und der Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit).
Die Berechnung der Grundbetreuung
Die Grundlage für die Berechnung der Einsatzstunden sind die Vollzeitbeschäftigten.
Neben der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten ist das Gefährdungspotenzial (Risiko) für die Berechnung der Betreuungsstunden maßgeblich. Die jeweilige Betriebsart ist einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet:
1. Tätigkeiten mit hohem Gefährdungspotenzial
2. gewerbliche Tätigkeiten mit durchschnittlichem Gefährdungspotenzial
3. verwaltende Tätigkeiten mit geringem Gefährdungspotenzial
Der Bedarfszeitenrechner der Protekto hilft Ihnen dabei, den vom Gesetzgeber geforderten jährlichen Bedarf für Ihr Unternehmen zu berechnen:
Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung = Gesamtbetreuung
Für die zusätzliche betriebsspezifische Betreuung geben die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger keine festen Einsatzzeiten vor. Es liegt daher beim Unternehmen selbst, für den Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft angemessene und erforderliche Einsatzzeiten für die betriebsspezifische Betreuung festzulegen.