
Im Fokus: Gefährdungsbeurteilung für Kleinunternehmen
»Schutz-Brief« | Nr. 10
Obwohl das Arbeitsschutzgesetz Betriebe dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen ist gesetzlich nicht genau vorgeschrieben, wie sie umzusetzen sind. Es werden lediglich einige Grundsätze benannt. Wichtig ist, dass sich Arbeitgeber systematisch ein Bild von den Gefährdungen ihres Betriebs machen und das nicht nur für alltägliche Arbeitsabläufe, sondern auch Ereignisse und Aufgaben außer der Norm. Als Gefahrenquellen kennen wir unteranderem Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und ‑zeiten, Gefahrstoffe sowie unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.
Nicht vergessen: Als Arbeitgeber sollten Sie die Gefährdungsbeurteilungen dokumentieren. Die Dokumentation kann als Nachweis für Aufsichtsbehörden genutzt werden und hilft dabei, die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen nachzuhalten.
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