Die Corona-Pandemie hat Deutschland fest im Griff und trotz Lockerungen arbeiten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin im Homeoffice. Wie viele es genau sind ist unklar. Ebenso unklar ist, inwiefern in den eigenen vier Wänden die Aspekte der Arbeitssicherheit und der Arbeitsschutz berücksichtigt werden. Dabei gelten sämtliche der arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlichen Vorschriften genauso auch für die Arbeit im Homeoffice.
Deutschland im Homeoffice
Laut einer Erhebung des Digitalverbands Bitkom arbeitet jede zweite deutsche Arbeitnehmerin, jeder zweite deutsche Arbeitnehmer ganz oder teilweise im Homeoffice. Interessant ist dabei auch, dass laut Bitkom zwei Drittel der Berufstätigen gelockerte Regelungen zum Arbeitsschutz befürworten würden, um die Option „Homeoffice“ zu erleichtern. Denn die praktische Umsetzung der bestehenden Richtlinien ist in den eigenen vier Wänden schwer umsetzbar.
Das sollte man wissen
Die Anforderungen an den Arbeitsplatz – Arbeitsabläufe und die Gestaltung – sind rechtlich im Arbeitsschutzgesetz vorgegeben. Wie können Arbeitgebende sichergehen, dass diese Vorgaben von den jeweiligen Mitarbeitenden auch zu Hause umgesetzt werden?
Zunächst sollten Arbeitgebende ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über alle Regelungen hinsichtlich der Sicherheit und dem Arbeitsschutz am Arbeitsplatz zu informieren. Dies sollte sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Expertinnen und Experten empfehlen Arbeitgebenden, sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass die Informationen gelesen und verstanden sind. Um auf Nummer Sicher zu gehen, können Arbeitgebende auch um eine Begehung des Arbeitsplatzes bitten und diese dokumentieren. Dabei sind die Mitarbeitenden allerdings nicht verpflichtet, dies zu gestatten.
Die Mitwirkungspflicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Neben den Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es diese auch auf Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gerade für das Thema „Arbeitssicherheit im Homeoffice“ ist es wichtig, diese zu kennen. Denn: Beschäftigte sind laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für die eigene Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz – im Homeoffice und im Büro – Sorge zu tragen. In der sogenannten Mitwirkungspflicht ist außerdem beinhaltet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mögliche Gefahren und Risiken, die während der Arbeit auftreten, unverzüglich melden müssen.