Zwei Milliarden Menschen nutzen den Messenger-Dienst WhatsApp. Der Dienst hat die SMS lange ersetzt. Trotz Alternativen wie Threema und Telegram führt WhatsApp die Liste der beliebtesten Messenger-Apps mit weitem Abstand an. Aufgrund der Beliebtheit der App machte eine Integration des Messenger-Dienstes in den betrieblichen Alltag zwar Sinn, eine Umsetzung der DSGVO ist allerdings nur schwer umsetzbar.
WhatsApp im Unternehmen
Streng genommen müsste vor dem Einsatz von WhatsApp im beruflichen Alltag neben einer Zustimmung aller Kontakte auch ein Vertrag zwischen WhatsApp und dem Unternehmen geschlossen werden. Ohne die Erfüllung dieser Punkte wäre eine Nutzung rechtlich nicht zulässig. Denn: WhatsApp kann nicht nur auf die personenbezogenen Daten zu greifen, sie gibt diese auch weiter. Auf der Website des Unternehmens heißt es:
„WhatsApp Inc. teilt Informationen weltweit, sowohl intern mit den Facebook-Unternehmen als auch extern mit Unternehmen, Dienstleistern und Partnern und außerdem mit jenen, mit denen du weltweit kommunizierst. Deine Informationen können für die in dieser Datenschutzrichtlinie beschriebenen Zwecke beispielsweise in die USA oder andere Drittländer übertragen oder übermittelt bzw. dort gespeichert und verarbeitet werden.“
„Das heißt, wenn eine Zustimmung aller Kontakte und ein Vertrag gemäß Artikel 28 der DSGVO vorliegt, nur dann kann WhatsApp auch im Unternehmen genutzt werden“, weiß Kent Schwirz, Geschäftsführer der Protekto. „Das lässt sich praktisch aber kaum durchsetzen.“
WhatsApp im Unternehmen: auf Nummer Sicher gehen
Aus den oben genannten datenschutzrechtlichen Gründen empfiehlt die Protekto, die Mitarbeitenden zu informieren, WhatsApp im dienstlichen Umfeld nicht zu nutzen und die App zu deinstallieren. Sollten Sie Fragen zum Thema DSGVO haben, stehen Ihnen die Expertinnen und Experten der Protekto jederzeit zu Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.