Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes, denn sie bildet die Basis für alle Arbeitsschutzmaßnahmen. Die anhaltende Corona-Pandemie und die bevorstehende Sommerzeit sollten Arbeitgeber dazu nutzen, die Gefährdungsbeurteilungen sowie die daraus resultierenden Maßnahmen anzupassen. Außerdem sollte die Infektionsgefährdung durch Covid-19 in die Gefährdungsbeurteilung integriert werden (rechtlich notwendig).
Gefährdungsbeurteilung – Wie war das noch gleich?
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Gefährdungen aller Arbeitsplätze innerhalb ihres Unternehmens zu ermitteln und zu beurteilen. Die Ergebnisse sind schriftlich festzuhalten. Aus diesen sogenannten Gefährdungsbeurteilungen resultieren Arbeitsschutzmaßnahmen, die ebenfalls schriftlich festgehalten werden müssen. Diese Verpflichtungen gelten bereits für Unternehmen mit nur einem Beschäftigten.
Der richtige Zeitpunkt
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen sollte keine einmalige Aktion sein, sondern Bestandteil eines kontinuierlichen Arbeitsschutzes. Eine maßgebliche Veränderung wie die Infektionsgefährdung durch Covid-19 (Corona) ist ein guter Zeitpunkt, um die Beurteilungen zu erneuern und die Maßnahmen entsprechend anzupassen. Sie sollte außerdem bei maßgeblichen Veränderungen wie
- der Planung neuer Arbeitsplätze und Arbeitsstätten,
- bei der Änderung von Arbeitsverfahren,
- bei der Änderung der Arbeitsorganisation,
- bei dem Einsatz anderer Arbeitsstoffe,
- bei der Neubeschaffung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen,
- bei wesentlichen Instandsetzungsmaßnahmen,
erfolgen. Unternehmer sollten außerdem die Gesetzeslage im Blick haben. Es ergeben sich immer wieder Aktualisierungen oder Veränderungen der Rechtsvorschriften.
Rechte und Pflichten der Mitarbeiter
Die Mitarbeiter eines Unternehmens haben das Recht, über die Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefahren informiert zu werden. Demgegenüber steht die Pflicht, dass Beschäftigte ihrem Arbeitgeber unverzüglich erkannte Gefahren und Veränderungen am Arbeitsplatz mitteilen. Experten empfehlen, die Mitarbeiter bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen direkt einzubinden. So sind die Kooperation während der Arbeit und die Effizienz der Maßnahmen gewährleistet. Generell gilt: Der Arbeitsschutz sollte praxiswirksam im betrieblichen Management verankert sein. Bürokratismus und Formalismus führen nicht zu den gewünschten Ergebnissen.
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