Seit dem 01. Januar 2021 haben bereits einige gesetzlich Versicherte das Recht auf eine elektronische Patientenakte, kurz die ePA. Die ePA wird in drei Stufen eingeführt. Mitte 2021 sollen dann alle 70 Millionen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung mit den knapp 200.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten und Krankenhäusern verbunden sein können. Zum 01.07.2021 sind alle Ärztinnen und Ärzte gesetzmäßig verpflichtet, sich an die ePA einzubinden. So heißt es auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Warum brauchen wir die elektronische Patientenakte, ePA?
Fakt ist, je besser die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt über die Krankenhistorie der Patientinnen und Patienten Bescheid weiß, desto einfacher ist es, eine geeignete Behandlung zu wählen. Mit der elektronischen Patientenakte werden alle Informationen in einem System gebündelt. „Statt einer Lose-Blatt-Sammlung zuhause oder einzelnen Befunden in den Praxissystemen verschiedener Praxen haben Arzt und Patient alle relevanten Dokumente auf einen Blick sicher verfügbar. So können belastende Mehrfachuntersuchungen vermieden werden“, heißt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Das kann die elektronische Patientenakte, ePA
In der kostenfreien ePA-App können Patienten ihre Befunde, Therapieempfehlungen und Behandlungstermine einsehen. Ärzte und Apotheker können mit Einverständnis der Patientin oder des Patienten, Daten hochzuladen oder einzusehen. Es gibt zudem die Möglichkeit, eigene Daten, wie ein Schmerztagebuch, anzulegen. Ab 2022 sollen darüber hinaus auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahnbonusheft digital abrufbar sein. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig und muss bei den Krankenkassen beantragt werden.
ePA – und was ist mit dem Datenschutz?
Alle Daten der ePA werden verschlüsselt abgespeichert. Ausschließlich der oder die Versicherte und diejenigen, die dazu berechtigt wurden, haben darauf Zugriff. Die Krankenkasse kann die Daten nicht einsehen. Versicherte können selbst entscheiden, wem sie eine Zugriffsfreigabe erteilen. Ab 2022 soll der Zugriff einzelner Dokumente innerhalb der App möglich sein.
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