Die Arbeit auf Baustellen ist mittlerweile auch im Winter möglich – selbst bei Minusgraden. Das stellt besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz. Denn im Winter lauern durch Kälte, Glatteis, rutschige Böden sowie schlechte Lichtverhältnisse viele Gefahren. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) meldet, dass in den letzten drei Wintern Stolper‑, Rutsch- und Sturzunfälle stark zugenommen haben. Arbeitgeber müssen die entsprechenden Gefährdungen beurteilen und Risiken vermeiden.
Verkehrssicherungspflicht
Auch auf Baustellen und in der Umgebung von Rohbauten gilt die Verkehrssicherheitspflicht und damit die winterliche Streu- und Räumpflicht. Zuständig hierfür ist der Baubetrieb. Er muss diesen Pflichten entweder selbst nachkommen oder einen externen Dienstleister beauftragen. Arbeiten auf vereisten Baugerüsten dürfen gar nicht erst ausgeführt werden. Für die Beleuchtung gilt: Alle Verkehrswege sind blendfrei mit mindestens 20 Lux auszuleuchten. Für Arbeitsplätze sind je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux erforderlich.
Die richtige Kleidung
Eine weitere Gefahrenquelle für die Gesundheit der Beschäftigten ist die falsche Bekleidung. Gerade im Winter können hartnäckige Erkältungen, chronische Krankheiten der Atemwege und Gelenke die Folge sein. Wie der Fehlzeitenreport 2017 der AOK zeigt, lag die jährliche Arbeitsunfähigkeit im Hoch- und Tiefbau bei 14,9 Tagen. Das sind 3,2 Tage mehr als im Schnitt aller Branchen. Die BG Bau rät deshalb: Die Beschäftigten auf einer Baustelle sollten an kalten Tagen mehrere Lagen Kleidung übereinander tragen. Jacke und Hose aus Mikrofasern sowie Wäsche aus Fleece-Material nehmen Feuchtigkeit auf und sorgen für Wärme. Geeignete Schutzkleidung sollte Feuchtigkeit nach außen leiten und einen Luft- und Wärmeaustausch zwischen Körper und Umgebung ermöglichen. Auch sind Wintermützen als Zubehör zu den Schutzhelmen sinnvoll, denn über den Kopf wird die meiste Wärme abgegeben. Wichtig sind außerdem geeignete Arbeitshandschuhe sowie Sicherheitsschuhe der Kategorie S 3 mit rutschhemmenden Sohlen.
Prävention und Unterweisung
Arbeitgeber können das richtige Verhalten der Mitarbeiter fördern, indem sie
- Unterweisungen durchführen und
- darauf achten, dass die Führungskräfte mit gutem Beispiel vorangehen.
Laut der Arbeitsstättenverordnung müssen sich die Mitarbeiter auf der Baustelle gegen Witterungseinflüsse geschützt umziehen, waschen und wärmen können. In den Pausenräumen sollte es mindestens 21 Grad warm sein. Nur auf kleineren Baustellen mit maximal 10 Beschäftigten ist eine mobile – möglichst beheizbare – Toilettenkabine mit Handwaschgelegenheit ausreichend.
Brauchen Sie Unterstützung bei Arbeitsschutz auf der Baustelle? – Dann sprechen Sie uns an!