Eine aktuelle Vorabauswertung des Gesundheitsreports 2020 der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt: Deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren im vergangenen Jahr im Schnitt 15,37 Tage krankgeschrieben. Eine ausgewogene arbeitsmedizinische Vorsorge kann Beschäftigte vor Erkrankungen und die Firma vor krankheitsbedingten Arbeitsausfällen schützen.
Zu den wichtigsten Punkten einer solchen arbeitsmedizinischen Vorsorge gehört das Anbieten von Schutzimpfungen.
In einigen Arbeitsbereichen gehören Schutzimpfungen bereits gesetzlich zu den Basismaßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. So zum Beispiel bei Berufsgruppen, die Gefahrenstoffen ausgesetzt sind oder häufig ins Ausland reisen. Die Zahl von Menschen, die jährlich an der Grippewelle erkranken macht jedoch deutlich, dass Schutzimpfungen für alle Berufsgruppen sinnvoll sind. Auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sensibilisieren uns dafür, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Erkrankungen zu schützen. Sollte es möglicherweise bald einen COVID 19-Impfstoff geben, kann diese in die arbeitsmedizinische Vorsorge integriert werden.
Influenza- und Pneumokokken
Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitenden die Schutzimpfung gegen die Grippe- und Pneumokokken an. Es empfiehlt sich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über diese Art von Angeboten zu informieren. Denn Infektionen lassen sich durch eine Impfung meist verhindern oder zumindest mildern. Sinnvoll ist das vor allem für Risikogruppen wie chronisch Kranke oder ältere Menschen. Wichtig: Die Grippeschutzimpfung sollte jährlich im Herbst oder Winter aufgefrischt werden, denn die Viren verändern sich stetig.
Hirnhaut‑, Nasennebenhöhlen‑, Lungen und Mittelohr-entzündungen sind nur einige der Krankheiten, die von den sogenannten Pneumokokken ausgelöst werden. Auch hier ist eine Impfung ratsam. Zusammenfassen kann man sagen: Auch wenn eine Impfung keine Garantie für eine Nichtinfektion ist, sie aktiviert deutlich das Immunsystem der Geimpften.
Was sagt das Gesetz?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge bildet gemeinsam mit der Arbeitssicherheit den Kern des Arbeitsschutzes. Die rechtliche Grundlage bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Letztere regelt seit 2008 alle Maßnahmen. So sind Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, zu analysieren, welchen Gefahren ihre Mitarbeitenden aufgrund der Tätigkeit ausgesetzt sind und entsprechende präventive Maßnahmen zu entwickeln, die das Risiko für die Belegschaft senken. Vorsorgemaßnahmen müssen zwingend von einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt durchgeführt werden. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird stetig weiterentwickelt und es empfiehlt sich, sich regelmäßig zu informieren und auch darüber hinaus in betriebliche Prävention zu investieren. Denn: je weniger Fehlzeiten, desto nachhaltiger der Unternehmenserfolg.