Momentan gilt: Besucherinnen und Besucher von Websites müssen der Nutzung von Cookie- und dem damit verbundenen Tracking aktiv zustimmen. Nun werden Stimmen auf EU-Ebene laut, durch eine Rücknahme der Cookie-Zustimmungspflicht den Datenschutz im World Wide Web lockern zu wollen. Das schreibt zumindest die Neue Osnabrücker Zeitung, kurz NOZ, in einer Pressemitteilung. Deutschlands Verbraucherschützer schlagen nun Alarm.
Klaus Müller, Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) sagt im Gespräch mit der NOZ dazu: “Manche Vorschläge von EU-Ländern würden einen gravierenden Eingriff in die Souveränität und Mündigkeit der Internetnutzer bedeuten. Deutschland muss während seiner EU-Ratspräsidentschaft verhindern, dass an der Einwilligungspflicht gerüttelt und der Datenschutz geschliffen wird.“
Eine europäische E‑Privacy-Verordnung
In der Pressemitteilung der NOZ heißt es weiter, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier arbeite mit Hochdruck an einem Entwurf einer europäischen E‑Privacy-Verordnung. Eine Sprecherin Altmaiers sagte der NOZ dazu: “Das Bundeswirtschaftsministerium will bei der E‑Privacy-Verordnung eine Regelung, die eine Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und dem Interesse an innovativen Geschäftsmodellen schafft.” Vzbv-Chef Müller warne, eine europäische Lösung sei zwar wünschenswert, aber nicht um jeden Preis. Er gehe davon aus, dass einzelne EU-Länder, “die mühsam aufgebauten Schutzmauern wieder einreißen”, sagte er. Die Digitalwirtschaft habe “ein massives Interesse und hofft auf grünes Licht fürs heimliche Tracken der Nutzer”, so Müller. “Diesem Tracking ohne Grenzen muss Berlin einen dicken Riegel vorschieben.”
Noch gilt „altes“ Recht
Noch gilt die Cookie-Zustimmungspflicht. Das heißt, vorab angekreuzte Felder zur Zustimmung aller Trackingsysteme sind nicht rechtens. Userinnen und Usern sollte es weiterhin möglich sein, die Zustimmung zu wiederrufen. Noch machen sich Unternehmen strafbar, sollten die Regelungen zum Datenschutz und der Verwendung personenbezogener Daten nicht umgesetzt werden.
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