- Stichtag: 25. Mai 2018
- Umgang mit personenbezogenen Daten
Ab dem 25. Mai 2018 tritt auch in Deutschland die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft und das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verliert seine Gültigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt zwar eine Übergangsfrist, aber die Zeit verrinnt schnell und Unternehmen müssen einiges tun, um zum Stichtag rechtssicher aufgestellt zu sein. Eine weltweit durchgeführte Umfrage von Veritas Technologies kommt allerdings zu einem beunruhigenden Ergebnis: Fast die Hälfte der deutschen Unternehmen (48 Prozent) sieht sich nicht gerüstet für die EU-DSGVO. Das ist der schlechteste Wert innerhalb der EMEA-Region.
Umfangreiche Verordnung mit 99 Artikeln
Die EU-DSGVO gilt für Unternehmen aller Branchen und Größen. Die Änderungen, die sie mit sich bringt, betreffen beispielsweise die Weiterverarbeitung und das Löschen von personenbezogenen Daten, die Verantwortung der zuständigen Mitarbeiter und die Haftung des Datenschutzbeauftragten. Außerdem werden bei Verstößen deutlich höhere Bußgelder fällig. Diese können bis zu 20.000.000 Euro beziehungsweise 2 bis 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Insgesamt umfasst die Verordnung 99 Artikel. Das bedeutet viel Arbeit für die Unternehmen, die sich nun auf die neuen Regeln einstellen müssen.
Datenschutz mit der WENZA
Die Mitarbeiter der WENZA EWIV begleiten Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung der EU-DSGVO. Außerdem stellt die WENZA EWIV externe Datenschutzbeauftragte.
Weitere Informationen zur europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) finden Sie auch in unserer Unternehmensinfo EU-DSGVO.
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