Im Mai 2020 berichtete die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG Bau über eine alarmierende Entwicklung der Unfallzahlen auf dem Bau und appellierte an Arbeitgebende, das Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ernst zu nehmen. Wir berichteten. Nun zeigt eine neue DGUV-Regel konkrete Maßnahmen auf, die notwendig sind, um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Diese Regel ergänzt die bereits bestehenden rechtlichen Vorschriften der DGUV-Vorschrift 38.
Neue DGUV-Regel für sicheres Arbeiten am Bau: 101–038 „Bauarbeiten“
Im April 2020 ist die DGUV-Vorschrift 38 überarbeitet und dabei mit der Arbeitsstättenverordnung sowie der Betriebssicherheitsverordnung abgestimmt worden. Die neue DGUV Regel 101–038 “Bauarbeiten” bietet nun konkrete Hinweise zur bestehenden Vorschrift. “Mit dieser übersichtlichen Regel wollen wir die Bauwirtschaft unterstützen, die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten zu erfüllen”, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
Die Inhalte der ergänzenden Regel sind:
- die Prävention von Absturzgefahren,
- die Sicherung von Öffnungen und Vertiefungen,
- die Standsicherheit und Tragfähigkeit,
- sichere Verkehrswege,
- Schutz vor herabfallenden Gegenständen.
Über die DGUV-Regel
DGUV-Regeln werden von den Präventionsfachgremien der Die Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet gemeinsam mit Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, der Sozialpartner des Bundes und der Länder erarbeitet.
Die neue DGUV Regel “Bauarbeiten” kann hier heruntergeladen werden.
Arbeitssicherheit den Profis überlassen
„Wem das Wohl seiner Mitarbeitenden und damit ein nachhaltiger Unternehmenserfolg wichtig ist, der sollte sich intensiv mit dem Thema der Arbeitssicherheit auseinandersetzen“, sagt Elke Schwirz, Geschäftsführerin der Protekto. „Essentiell für die Arbeitssicherheit ist eine stetige Kontrolle der Maßnahmen. Das heißt, die Umsetzung der Anforderungen ist durchaus eine zeitintensive Angelegenheit.“ Aus diesem Grund lagern viele Unternehmen das Thema an externe Dienstleister wie die Protekto aus. „Das kann ich gut verstehen“, sagt Elke Schwirz. „Wir kennen die gesetzlichen Anforderungen und erarbeiten individuelle, auf den Betrieb zugeschnittene Maßnahmen. So können sich die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf ihre Kernkompetenz konzentrieren.
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